Erhard Jakob
- Geburtstag1949
- LandDeutschland
- BundeslandSachsen
- StadtD - 01896 Pulsnitz, Wettinstraße 24, Telefon: 035955 / 5 5 9 4 16 und Handy 0 1 7 6 / 9 6 3 4 9 7 5 5, E-Mail: ErhardJakob@vodafone.de
- Beschreibung
MORGENPOST DRESDEN
16. Juni 2011, Seite 5
.
*Rechtsexperte zur Gagfah-Klage:
`Geklapper´ mit Restrisiko für Dresden
.
Lesermeinung:
*Drei Rechtsanwälte - vier Rechtsmeinungen!*
Dass Rechtsanwälte von Seiten der Stadt Dresden
dies als >Geklapper< werten ist doch normal.
Die Rechtsanwälte von den "Heuschrecken" sehen das sicher ganz anders. Entscheiden muss aber ein unbefangenes und unparteiisches Gericht.
Der Kläger, Herr William J. Brennan, wird es sicher nicht zulassen, dass sächsische Richter (Wessen Brot ich ess - dessen Lied ich sing) über diesen Fall entscheiden.
Bestimmt wird er ein Befangenheitsantrag einreichen und vortragen, dass Richter, welche im großen Stil Gerichtsprotokolle fälschen, bzw. von dem als Hochverrat zu wertenden Verbrechen Kenntnis haben und die Sache verhehlen, über seinen Fall nicht entscheiden dürfen.
Als Beweis wird er den Link >www.direktzu.de/users/18052< angeben. So gesehen wird das Urteil entweder in Luxemburg oder vor einem amerikanischen Gericht entschieden werden.
So könnte sich das >Geklapper< zu einem >Paukenschlag< und zur Katastrophe für das deutsche Rechtswesen entwickeln.
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Sächsische Zeitung
16. Juni 2011, S. 28
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"Ich bin so oft gestorben"
Claudia D., Nebenklägerin im Kachelmann-Prozess,
spricht erstmals über ihr bitteres Fazit.
Derweil schmäht der Wettermann
die deutsche "Gaga-Justiz".
(SZ/dn/dpa)
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Leserbrief
Wie oft Claudia D. in den letzten 12 Jahren von Jörg Kachel-mann psychisch verletzt wurde und viele Tode sie in diesem Zusammenhang gestorben ist, wissen wir nicht? Wir
wissen auch nicht, ob er sie mit einem Messer am
Hals verletzt und sie mit Gewalt zum Geschlechts-
verkehr gezwungen hat?
Wir wissen nur, dass das Gericht ihr nicht geglaubt hat und Kachelmann aus Mangel an Beweisen frei sprechen mußte.
Und wie oft Jörg K. von den Medien in aller Öffentlichkeit
vorverurteilt und anschließend - ohne das Urteil vom
Gericht abzuwarten- gleich hingerichtet wurde,
wissen auch nur die Wenigsten.
Wissen tun wir allerdings, dass die deutsche Justiz den Schweizer Bürger Jörg K. unter Brechung von Recht und
Gesetzt (hier: Unschuldsvermutung) und ohne Angabe
von sachlichen Gründen, in U-Haft genommen wurde.
Die Begründung >Fluchtgefahr< war doch
von vorn herein eine Farce.
Auch wissen wir von den Richtern selbst, dass
sie gern den Angeklagten verurteilt hätten.
Was haben solche Menschen, bzw. Richter, mit den Dienern
und Beschützern von Justitia GÖTTIN DER GERECHTIGKEIT,
zu tun?
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Im Kern wird es immer
wieder um die
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*Sicherheitsgarantie für eine Auskunft* *Selbstständiges/
abstraktes Garantieversprechen*, *schriftlicher Garantievertrag*, *BÜRGSCHAFT*
.
>oder wie man die Sache sonst
noch nennen will< gehen!
*****************************
*******************Abschrift************************
Abs.
Detektei *DIE 3*
Thomas Sindermann
Lanker Str. 28 b
13125 Berlin
.
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An
Erhard Jakob
Wettinstraße 24
D - 01896 Pulsnitz
.
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>Sicherheitsgarantie für eine Auskunft<
.
20.11.1995
.
Sehr geehrter Herr Jakob,
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der Inhaber des Kontos - Nummer: ..... Bankleitzahl: .....
garantiert mit hundertfacher Sicherheit,
>bezogen auf den Vorschuss vom 23.10.95<
für die Richtigkeit folgender Auskunft:
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- Gerichtsprotokolle mit der Kennung
> ZP 90 Niederschrift-Amtsgericht (1.88)
..............Arbeitsverwaltung Waldheim <
wurden im Jahre > 1 9 9 4 < das erste
Mal gedruckt oder verwendet. -
.
Die Frist der Einzahlung wird auf 10 Tage
nach Erhalt dieses Schreibens begrenzt.
.
Damit betrachte ich die Angelegenheit
- Verhandlungsprotokoll -
als defintiv beendet!
.
Mit freundlichen Grüßen
.
gez. Thomas Sindermann
***********************************************
++++++++++++++++++++++++++++++++
Fragen zur oben dargestellten Vereinbarung:
************************************************
1. Verstößt das Garantieversprechen gegen
Recht und Gesetzt - ja oder nein?
Antwort: Ja! .... Nein! ... .
***
2. Falls "Nein!*, sind die daraus resultierende
Ansprüche verjährt - ja oder nein?
Antwort: Ja!..... Nein!....... .
*****************************
3. Falls "Nein!", muss der Garantiegeber (TH. S.) an den Garantienehmer (E. J.) dann den garantierten Betrag
(hier: das Hundertfache von 2,5 Tsd. DM
also 250 Tds. DM - jetzt 127,8 Tsd. €)
bezahlen, falls sich heraus stellen
sollte, dass die Auskunft
falsch ist - ja oder nein?
Antwort: Ja!.. Nein!...
++++++++++++++++++
ANMERKUNG
***************:
.
Bei der Beantwortung der Fragen
scheiden sich die Geister.
.
Die eine Seite antwortet:
1. Ja, 2. Ja und 3. Nein.
............................................
Und die Andere anwortet:
1. Nein, 2. Nein und 3. Ja.
.........................................Von einer Politikerin meines Vertrauens
erhielt ich folgendes Schreiben:
**********************************
.
*Sehr geehrter Herr Jakob,
.
... ohne irgend welche Gesetze zu befragen:
1. Nein, 2. Nein und 3. Ja.
Wenn das nicht so sein sollte/darf, dann gibt es wohl
über kurz oder lang wieder Scheiterhaufen
und Fallbeile auf den Marktplätzen.
.
Mit besten Grüßen
gez. .................
*************************************************************
***********************************************************
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Zur Vorgeschichte
bzw. zur Sach- und Rechtslage
.
Herr Thomas Sindermann erhielt den Auftrag gerichts-
verwertbare Beweismittel beizubringen. Aus denen
hervor geht, ob das Verhandlungsprotokoll
vom 20.02.92 Az.: C 245/91 Riesa;
richtig oder falsch ist.
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Wir vereinbarten Erfolgshonorar und bei Nichterfüllung
des Vertrages die Rückzahlung des Vorschusses
in Höhe von 2,5 Tsd. DM.
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Herr Herr Sindermann konnte die geforderten
Beweismittel leider nicht beibringen.
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Er gab mir aber die wichtige Auskunft, dass Vordrucke
mit der Kennung *ZP 90... Waldheim* erst im
Jahre > 1 9 9 4 < das erste Mal gedruckt
oder verwendet wurden.
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Aber laut unserem Vertrag war keine unverbindliche Auskunft vereinbart worden sondern gerichtsverwertbare Beweismittel
(z. B. notarielle eideststatliche Versicherung, ein amtliches Schreiben mit Stempel und Unterschrift usw.).
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Er wollte trotzdem den vollen Betrag.
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Damit war ich aber nicht einverstanden.
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Wir verständigten uns darauf, dass er seine Auskunft
relativ hoch versichert, dass sie richtig ist.
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So ist die obige *Sicherheitsgarantie für eine Auskunft*
zustande gekommen.
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Er garantiert jetzt mit dem Faktor Hundert
- bezogen auf 2,5 Tsd. DM -
dass seine Auskunft
richtig ist.
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Ob sie richtig oder falsch ist,
weiß ich nicht.
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Noch ein Wort zur
*Verjährung*.Nach meinem Rechtsempfinden - und nicht nur nach meinem -
hat sie noch gar nicht begonnen. Sie kann doch erst beginnen,
wenn ich weiß, dass seine Auskunft falsch ist. Wenn sie
richtig ist, gibt es doch gar keine Forderung.Für Rückfragen stehe ich
gern zur Verfügung.
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ErhardJakob@vodafone.de
Tel.: 0176 / 963 49 7 55
*************************
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Vorgeschichte, wie es zu den zwei vermeintlich gefälschten
Gerichtsprotokollen gekommen ist.
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Von dem MdB Frau Angela Stachowa (PDS - später parteilos)
aus Leipzig erhielt ich den Hinweis, mein Erlebtes in Sachen *vermeintlich gefälschte Gerichtsprotokolle* mir von
der Seele zu schreiben und somit für
die Nachwelt zu erhalten.
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Sie gab mir den Rat, dies zu meinem eigenen
Schutz in einer *fiktiven* Geschichte zu tun.
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Diesen Rat habe ich befolgt.
.
Wer sie lesen möchte kann sie unter
*Der Pakt mit dem Teufel und seine
Vorgeschichte* (mz-web.de-forum)
finden.
*******
************
Anmerkung:
...................
Um Irrtümern und Missverständnissen vorzubeugen
möchte ich folgendes voran stellen:
.
In der >fiktiven< Geschichte
ist gar nicht so viel fiktiv.
.
Zu *Caroline Dreyfuß* ist zu sagen, dass es sich hier
>n i c h t< um eine irdische Frau handelt sondern
um *Justitia GÖTTIN DER GERECHTIGKEIT*.
.
Alle anderen handelnden Personen sind sehr real
und haben auch eine ladungsfähige Anschrift.
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Bei dem dort genannten Betrag von 44,4 Mio. DM
habe ich etwas *untertrieben*. Tatsächlich geht
es um ca. 55,5 Mio. DM (jetzt 28,38 Mio. €).
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Von vielen Mitmenschen - vor allem von vielen Politikern -
wurde ich gebeten *Klartext* zu reden und *Roß
und Reiter* zu nennen.Deshalb schreibe ich sie heute
- am 25. Juli 2010 - neu und
zwar, wie folgt:
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Aus meiner Sicht begann das Unheil am Heiligen Abend 1991.
An diesem Tag bekam ich die Berufungserwiderung in
Sachen > Rechtsstreit *Erhard Jakob ./. Staatliche
Versicherung der DDR; später Allianz AG*.In dieser schreibt der RA Herr Bernhard Brink, dass er am
10.01.1992 um 10.30 Uhr die Zeugin Frau Martina Olbrich
aus Großharthau in den Zeugenstand rufen wird.
Sie kann bezeugen, dass der SV-Ausweis der DDR bei Vertragsabschluß >n i c h t< vorgelegen habe.
.
Wenn sie das getan hätte, wäre das auf Meineid
bzw. auf Prozessbetrug hinaus gelaufen.
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Zum Termin erschien weder die Zeugin noch der Rechtsanwalt.
Es erschien sein >Chef< RA Herr Dr. Harald Melchior. Er kam
aber nicht aus Richtung öffentlicher Gerichtsbereich sondern
aus Richtung interner Richterräume. Dies wurde auch
von meinem RA Herrn Wolfgang Rudolph bestätigt.
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Zu Beginn fragte der Vorsitzende Richter Herr Dr. Keihl,
ob die Zeugin da sei. Diese Frage wurde verneint.
Herr RA Dr. Melchior bat nachsehen zu dürfen,
ob sie zwischenzeitlich gekommen ist.
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Er öffente die Tür und schaute auf dem Gang
> n i c h t < zuerst nach rechts oder links.
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Sondern ging zum gegenüber liegenden Fenster
und schaute in den Lichthof. Er machte eine
Geste - wie: *Ist sie nun da?*
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Danach kam er zurück und teilte mit,
dass sie noch nicht da sei.
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Ich nahm an, dass RA Herr Brink auf
sie gewartet hat um mit ihr zu reden.
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Dies teilte ich unter anderem auch seiner RA - Kammer Freiburg
im Breisgau mit. Der RA nahm zu der Anschuldigung Stellung.
Und erklärte, dass er mit dieser Sache nichts zu tun habe
und für die fragliche Zeit auch ein Alibi besitzt.
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Als Beweis schickte er das Protokoll vom 10.1.92 Az.: C 92/91 Riesa. Doch dieses beweist gerade, dass er das Gericht in
Riesa bereits um 8:35 Uhr verlassen und somit kein Alibi hat.
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Von Sachverständigen erhielt ich zu dem Protokoll vom 10.1.
die Auskunft, dass erhebliche Zweifel an der Richtigkeit
der amtlichen Urkunde bestehen.
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Mit dem Protokoll und den Zweifeln bin ich zu dem Kirchen-
juristen Herrn Olaf Nillson aus Dresden gegangen.
Er gab mir sein Ehrenwort, dass er mir zu
> d i e s e m < Protokoll das Vergleichs-
protokoll schicken wird.
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Im Gegensatz zu vielen anderen
hat er sein Ehrenwort gehalten.
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Aus dem Vergleichsprotokoll geht wiederum hervor,
dass RA Herr Brink nicht am 10.1. sondern
erst am 20.2. in Riesa war.
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Der Protokollvordruck vom 20.02.1992
hat die Kennung *ZP 90 ...Waldheim*.
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Der Detektiv Herr Thomas Sindermann aus Berlin bürgt
mit 127,8 Tsd. €, dass diese Formulare erst im Jahre
1994 das erste Mal gedruckt oder verwendet wurden.
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Ich bat den Sächsischen Landtag sich für die Aufklärung einzusetzen. Das umstrittene Protokoll vom 10.1.,
aus dem hervor gehen soll, dass der RA Brink
unschuldig ist, hat der Justizminister Herr
>Steffen Heitmann CDU< am 23. 02.95
für richtig beschieden.
.
Und das nicht identische Vergleichsprotokoll, aus welchem
hervor geht, dass der RA nicht am 10.1. sondern
am 20.2. in Riesa war, hat der Staatsminister
am 29. 03. 1995 ebenfalls für
richtig beurkundet.
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Aufgrund dieser Erklärungen wurde meine Petition mit dem
Vermerk: *Der Petition kann nicht abgeholfen werden*
beschieden. Aus dieser Petition geht aber hervor,
dass beide Protokolle richtig sind bzw.
richtig zu sein haben.
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Die Richtigkeit der Petition bzw. der Protokolle wurde
am 6. Nov. 2009 (Az.: 05/00079/2) von MdL Herrn
Tino Günther (FDP) noch einmal bestätigt.
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Sinngemäß teilte er mir (uns) mit, dass die offenkundig
unrichtigen amtlichen Urkunden richtig zu sein haben.
Und, wenn ich mit der Wahrheit nicht zurecht komme,
dies dann nicht sein Problem sei.
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Die Ex - Justizministerin von Brandenburg Frau Beate
Blechinger (CDU) und viele User bzw. Interessierte
sind der Ansicht, dass die Sache von
öffentlichem Interesse sei und
laut nach Aufklärung schreit.
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Dieser Meinung schließe
ich mich an.
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Kommentare
Titel | Plattform | Datum |
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Bundeskanzlerin | 09.04.2011 |
Martin, ja die Atom-Strom-Heuschrecke... Antworten auf diesen Kommentar: 0 |
Bundeskanzlerin | 09.04.2011 |
Walter, aus meiner Sicht sollte man b... Antworten auf diesen Kommentar: 0 |
Bundeskanzlerin | 09.04.2011 |
Fachleute können sicher mit der riesi... Antworten auf diesen Kommentar: 0 |
Bundeskanzlerin | 09.04.2011 |
Leider gibt es viel zu wenig ehrliche... Antworten auf diesen Kommentar: 0 |
Bundeskanzlerin | 09.04.2011 |