Sehr geehrter Herr Laumanns,
eines vorab: Ihren Hinweis, auch in der Robert-Koch-Straße und in der Hittorfstraße Kontrollen durchzuführen, nehmen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes gerne auf.
Auch wenn sich der Durchschnittsmünsteraner wohl am liebsten auf seine Leeze schwingt - das Verkehrsaufkommen in Münster ist auch abseits der Radwege groß: 530.000 Autos fahren täglich durch die Stadt. Aneinander gereiht würde dies eine Blechschlange von rund 2.800 km Länge ergeben. Leider halten sich nicht alle Fahrerinnen und Fahrer an die erlaubten Geschwindigkeiten.
Aus der Presse haben Sie vielleicht entnommen, dass die Wahrscheinlichkeit, in Münster in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden, höher ist, als in irgendeiner anderen Stadt Nordrhein-Westfalens. Es ist uns wichtig, das zu ändern und alle Verkehrsteilnehmer vor Schaden zu bewahren. Deshalb wurde eine Ordnungspartnerschaft zwischen der Polizei, der Stadt Münster und zahlreichen anderen Partnern gegründet. Ihr Ziel ist die Senkung der Unfallhäufigkeit.
Das Verkehrsgeschehen in Münster wurde dazu von Gutachtern analysiert. Sie haben Unfallursachen herausgestellt und Maßnahmen zur Entschärfung erarbeitet. Dabei stellten sie fest: Eine Hauptursache für Unfälle ist das Überschreiten des Tempolimits. Und: Je höher die Fahrgeschwindigkeit, desto schwerwiegender sind die Unfallfolgen.
Deshalb führen sowohl das städtische Ordnungsamt als auch die örtliche Polizei Geschwindigkeitskontrollen durch. Grundlage der Geschwindigkeitskontrollen ist das Ordnungsbehördengesetz Nordrhein-Westfalen (Paragraph 48, Absatz 3).
Wo Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen sind, regelt der Erlass "Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei" des Innenministeriums NRW. Dieser Erlass ist auch für die Ordnungsbehörden in Münster verbindlich.
Gemessen werden darf an Gefahrenstellen: Das sind zum einen Unfallhäufungsstellen bzw. -linien, also die Straßenabschnitte, auf denen es bislang schon zu besonders vielen Unfällen gekommen ist. Zum anderen gibt es bestimmte Gefahrenstellen, an denen eine erhöhte Unfallgefahr angenommen werden muss. Das ist vor allem dann der Fall, wenn schwächere Verkehrsteilnehmer wie Kinder, Radfahrer oder ältere Menschen am Geschehen beteiligt sind. Daher werden gerade vor Kindergärten, Schulen, Sportstätten oder Seniorenheimen regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt.
Die von Ihnen angesprochene Weseler Straße ist sowohl eine Gefahrenstelle - jeden Tag steigen hier Schulkinder an der Bushaltestelle ein und aus - als auch eine sogenannte Unfallhäufungslinie. Der Albersloher Weg und die Grevener Straße sind neben anderen Straßen ebenfalls als Orte mit erhöhter Unfallgefahr eingestuft worden. Ihren Eindruck, dass an diesen Abschnitten häufig kontrolliert wird, ist deshalb absolut richtig: Die Messungen sind hier notwendig, um die Anzahl der Unfälle deutlich zu senken oder Sie bestenfalls ganz zu vermeiden.
Bei einer Überprüfung der von Ihnen genannten Robert-Koch-Straße und Hittorfstraße nehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes die Situation vor Ort in Augenschein und führen unter anderem eine Verkehrszählung mit einem Seitenradargerät durch, bei der ermittelt wird, wie schnell oder langsam die Fahrzeuge an der betreffenden Stelle fahren. Stellt sich dabei heraus, dass Kontrollen notwendig sind, wird mit der Polizei das weitere Vorgehen besprochen.
Polizei und Ordnungsamt stehen hier deshalb in sehr engem Kontakt. Sie stimmen regelmäßig die Messstellen und -ergebnisse ab. Das Ordnungsamt kann aber nicht überall sein und auch die Polizei konzentriert sich besonders auf die Unfallhäufungsstellen.
Weitere Informationen zur Überprüfung potenzieller Kontrollstellen erhalten Sie bei Sabine Kopp, Ordnungsamt (ordnungsamt@stadt-muenster.de).
Mit freundlichen Grüßen