Sehr geehrte Frau Lang,
fast jeder von uns hat sich schon über die unangenehmen Hinterlassenschaften von Hunden in Vorgärten, auf Gehwegen oder Spielplätzen geärgert. Ihren Unmut darüber kann ich nur allzu gut nachvollziehen.
Zu den Aufgaben unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Service- und Ordnungsdienstes gehört es deshalb, das Liegenlassen von Hundekot zu ahnden. Das Verwarnungsgeld beträgt dafür immerhin 35 Euro. Das grundsätzliche Problem für den Ordnungsdienst besteht darin, zur richtigen Zeit am richtigen Ort zu sein und Hund und Herrchen (oder Frauchen) auf frischer Tat zu ertappen. Das können leider nur Zufallstreffer sein.
Damit wir diese Quote ein wenig erhöhen können, setzt das zuständige Amt auch Zivilstreifen ein. Ohne Dienstkleidung besteht eine größere Chance, auf die Hundeführer zu treffen, die sich nicht ordnungsgemäß verhalten.
Der Service- und Ordnungsdienst hat also bereits ein waches Auge auf die Problematik. Dennoch gestaltet sich die Verwarnung der betreffenden Hundehalter nicht ganz so einfach, wie es vielleicht auf den ersten Blick scheint. Die Chance als Tretminensünder erwischt zu werden, ist leider gering.
Wenn Sie Stellen kennen, die aufgrund der Verschmutzung auf Wiederholungstäter schließen lassen, wenden Sie sich an den Service- und Ordnungsdienst unter Tel. 02 51/4 92-32 99. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können dann dort verstärkt kontrollieren.
Mit freundlichen Grüßen