Sehr geehrte Frau Wolter,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage. Eines möchte ich gerne vorab klarstellen: Die Planungsprozesse rund um den Hiltruper Bahnhof sind selbstverständlich öffentlich und die Bürgerinnen und Bürger werden daran beteiligt.
Zum Hintergrund Ihres Anliegens: Wie schon in der Presse zu lesen gewesen ist, hat ein örtliches Unternehmen sein Interesse bekundet, westlich des Bahnhofs Hiltrup einen Lebensmittelmarkt zu errichten. Mit der Antragstellung wird die Stadt selbstverständlich prüfen, inwieweit eine solche Neueröffnung mit Bezug auf die bereits vorhandenen Angebote wie den Geschäften an der Marktallee verträglich ist.
Für den von Ihnen angesprochenen Bereich gibt es einen Bebauungsplan (Nr. 424 Hiltrup – Bahnhofsbereich), durch den festgelegt ist, welche Nutzungen auf dieser Fläche möglich sind. Der Plan sieht ausschließlich sogenannte Kerngebietsbereiche vor, d.h., dass das Wohnen nur als untergeordnete Nutzungsart Gültigkeit hat.
In dem Baugebiet MK-A und MK-B, im nordwestlichen und südwestlichen Bereich des Bebauungsplans, ist das Wohnen im Bestand gesichert. Im Bebauungsplan für das Baugebiet MK-B ist darüber hinaus festgelegt, fünf Bäume zu erhalten. Der weitere Grünbestand ist nicht geschützt.
Ziel der Stadt ist es, den alten Bahnhof, die neue Bahnhofsstation und das Bahnhofsum-feld städtebaulich aufzuwerten. Dazu wird der Bebauungsplan neu aufgestellt. In diesem Zusammenhang wird auch das Anliegen zur Errichtung eines Lebensmittelmarktes bewertet und in eine Gesamtplanung integriert.
Bei der Änderung eines Bebauungsplans ist die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger wesentlicher Bestandteil des Verfahrens. In einer Bürgeranhörung wird frühzeitig über Anlass, Ziele und wesentliche Inhalte der Planung informiert. Es folgt die Offenlegung des Bebauungsplans im Kundenzentrum Planen-Bauen-Umwelt. Innerhalb eines Monats haben Sie die Möglichkeit, schriftlich Anregungen oder Kritik zu den Planungsinhalten einzureichen.
Da es noch keine konkreten Planungsvorstellungen für den Bereich Hiltruper Bahnhof gibt, kann ich Ihnen derzeit noch nicht sagen, ob und in welcher Größenordnung bei Neuplanung Wohnraum möglich ist. Der Grünbestand wird bei einer Neuaufstellung des Bebauungsplans neu bewertet. Diese Bewertung erfolgt über die sogenannte Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), die ebenfalls unter Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt wird.
Mit freundlichen Grüßen