Sehr geehrter Herr Erbe,
vielen Dank für Ihre Anfrage und auch für Ihre Vorschläge. Es ist jedoch so, dass es sich bei den Gebühren für die Ausstellung der Personalausweise um Bundesgebühren handelt. Sie werden vom Bundesministerium des Inneren festgelegt und müssen von der Stadtverwaltung erhoben werden. Für den neuen Personalausweis wird eine Gebühr von 28,80 Euro erhoben, bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres muss die Bürgerin oder der Bürger 22,80 Euro zahlen. Davon fließen jeweils nur 6,02 Euro in die städtischen Kassen. Der überwiegende Rest ist der Anteil, der an die Bundesdruckerei gezahlt werden muss.
Auch die Gebühr für die Ummeldung von Autos ist eine Bundesgebühr: Sie ist in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) festgelegt - ein Teil muss an das Kraftfahrtbundesamt abgeführt werden.
Als eine Art Willkommensgeschenk für Neu-Bürgerinnen und -Bürger mit Erstwohnsitz kommen solche Vergünstigungen deshalb nicht in Frage. Mit Einführung der Zweitwohnungssteuer hat der Rat der Stadt aber eine Erstwohnsitzkampagne beschlossen. Sie richtet sich in erster Linie an Studierende. Neben einem Willkommenspaket für die Neu-Münsteranerinnen und -Münsteraner wird diese Initiative unter anderem auch die Verlosung von „Münster-Fahrrädern“ beinhalten.
Mit freundlichen Grüßen