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Beantwortet
Autor Matthias Erbe am 28. April 2011
6490 Leser · 44 Stimmen (-18 / +26)

Mobilität und Verkehr

Umwidmung der Von-Witzleben-Str. in eine Anliegerstraße

Sehr geehrter Herr Lewe,

hiermit beantrage ich die Umwidmung der Von-Witzleben-Straße in eine Anliegerstraße, ggfs. ab der Einmündung Dunantstraße.

Begründung:
In den letzten Jahren wird die Von-Witzleben-Straße zunehmend als Abkürzung zwischen Kolde-Ring und Weselerstraße zweckentfremdet. Dies führt zu einer hohen Verkehrsbelastung, die im Berufsverkehr ihren Höhepunkt findet. Durch die Vollsperrung der Sperlichstraße konzentriert sich das gesamte Verkehrsaufkommen auf die Von-Witzleben-Straße.

Unter ständiger Mißachtung der 30 KmH Höchstgeschwindigkeit führt dies nicht nur zu einer extremen Lärm- und Emissionsbelastung für die Anwohner, sondern stellt insbesondere eine Gefahr für die vielen Kinder in diesem Bereich dar. In unmittelbarer Nähe befindet sich der St. Stephanus Kindergarten sowie ein Spielplatz.
Die einst in der Von-Witzleben-Str.38 beheimatete Kindertagesstätte "Kinderglück" ist nunmehr ausgezogen.

Ich selbst habe schon des öfteren beobachtet wie Kinder, die von ihren Eltern einen Augenblick aus den Augen gelassen wurden, zwischen den parkenden Autos auf die Straße gelaufen sind und es zu prekären Situationen kam.

Dieser Antrag wurde bereits am 10.03.2010 beim Amt für Stadtentwicklung z.Hd. Herr Böhme gestellt. Leider blieb dieser bis zum heutigen Tag unbeantwortet.

+8

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Antwort
von Markus Lewe am 28. Mai 2011
Markus Lewe

Sehr geehrter Herr Erbe,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Mit dieser beantragen Sie die Umwidmung der Von-Witzleben-Straße in eine Anliegerstraße. Dazu möchte ich Folgendes erklären: Der Begriff „Anlieger“ ist nach der Rechtssprechung sehr weit gefasst. Vereinfacht gesagt, ist jeder ein Anlieger, dessen Fahrtziel ein Grundstück mit Zugang in der betreffenden Straße oder dem betreffenden Gebiet ist bzw. dessen Fahrt in Verbindung mit einer dort lebenden Person steht. Selbstverständlich sind auch die Anwohner Anlieger. Maßgebend ist die gewollte Beziehung zum Anlieger oder Anliegergrundstück. Und genau diese ist nur schwer nachzuweisen. Sie können sich deshalb sicherlich vorstellen, wie schwierig die Überwachung eines Durchfahrtsverbots für Nicht-Anlieger in der Praxis ist. Die Beweisführung bei einem Verstoß gegen die Regelung ist schwierig und wäre nur mit großem personellen Aufwand zu führen – ist faktisch aber nicht zu leisten.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung haben geprüft, ob es andere wirkungsvolle Maßnahmen geben könnte, die Ihrem Antrag entsprechen. Eine bauliche Sperrung der Von-Witzleben-Straße für den Abschnitt zwischen Dunantstraße und Von-Stauffenberg-Straße würde sicher zur Folge haben, dass nur noch die Anlieger der Von-Witzleben-Straße diesen Straßenabschnitt befahren. Diese Vorgehensweise würde jedoch viele nachteilige Folgen für die direkten Anwohner und andere Verkehrsteilnehmer nach sich ziehen: So könnten die Anlieger die Von-Witzleben-Straße nur noch über eine Zufahrt befahren und müssten somit insgesamt längere Wege in Kauf nehmen. Für die Bildung einer Sackgasse ist die Straße viel zu lang – selbst, wenn nur der Abschnitt zwischen Dunantstraße und Von-Stauffenberg-Straße in Frage kommen würde, sind es 280 Meter, die ein Anlieger, der am Ende der Straße wohnt, im Zweifel mehrmals täglich hin und zurück fahren müsste, um ab der Dunantstraße bis zu seinem Zuhause zu kommen. Aufgrund der fehlenden Wendemöglichkeit würde durch die Rangiermanöver mehr Unruhe in der Straße entstehen. Nicht zuletzt hätten auch andere Anlieger der Aaseestadt, wie zum Beispiel Bewohnerinnen und Bewohner oder Mitarbeitende von Betrieben an der Von-Stauffenberg-Straße, längere Wege.

Insgesamt würde das Verkehrsaufkommen durch die erforderlichen Umwegfahrten der Anlieger selbst in dem recht großen Wohngebiet Aaseestadt erhöht.
Ich muss Sie deshalb um Verständnis bitten, dass die Stadtverwaltung aus den dargelegten Gründen weder Ihrer Anregung zur Einrichtung einer Anliegerstraße noch den eigenen Überlegungen zur Sackgassen-Regelung nachkommen kann.

Was Ihre Beobachtungen bezüglich der erhöhten Geschwindigkeiten der Kraftfahrzeugfahrer angeht, so müssen diese noch geprüft werden. Dazu werde ich das zuständige Fachamt bitten, in der Von-Witzleben-Straße möglichst zeitnah Geschwindigkeitsmessungen vorzunehmen. Über die Ergebnisse werden die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Sie dann gerne informieren.

Mit freundlichen Grüßen