Sehr geehrte Frau Neuhaus,
vielen Dank für Ihr Interesse am Bürgerhaushalt der Stadt Münster. Gerne gebe ich Ihnen nähere Hinweise zu den Kosten, die mit der Durchführung des Bürgerhaushaltes entstehen – zunächst möchte ich Ihren Blick aber auch auf den Nutzen von Beteiligungsmöglichkeiten wie dem Bürgerhaushalt lenken. Den Nutzen zusätzlicher Bürgerbeteiligung in Euro-Beträgen zu messen, ist – wie Sie sich sicher vorstellen können – weitaus schwerer, als das bei den anfallenden Kosten der Fall ist. Deshalb beschränke ich mich an dieser Stelle auf die Aufzählung der entsprechenden Aspekte: So kann zum einen der Dialog zwischen Bürgerschaft, Politik und Verwaltung als „Wert an sich“ festgehalten werden. Zum anderen kann bei einzelnen kommunalen Entscheidungen durch das Votum der Bürgerschaft gegebenenfalls eine höhere Entscheidungssicherheit zugrunde gelegt und eine stärkere Akzeptanz von Kommunalentscheidungen in der Bürgerschaft erzeugt werden. Darüber hinaus können wir ein Instrument wie den Bürgerhaushalt als Demokratie förderndes Element ansehen, das allgemeiner Verwaltungs- und Politikverdrossenheit entgegenwirken kann.
Kommen wir nun aber zu den Kosten des Bürgerhaushaltes: Im Jahr 2010 ist das Bürgerhaushaltsverfahren von einer Arbeitsgruppe aus Bürgerinnen und Bürgern sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung entwickelt worden. Dazu hat es im Jahr 2010 sechs Arbeitsgruppensitzungen, eine Informationsveranstaltung und einen ganztägigen Workshop gegeben. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe haben kein Sitzungsgeld oder Ähnliches erhalten. Die externen Referenten, die an der Informationsveranstaltung bzw. am Workshop teilgenommen haben, haben lediglich ihre Fahrtkosten erstattet bekommen oder eine geringe Aufwandsentschädigung erhalten. Was das Personal seitens der Verwaltung angeht, so wurden alle Sitzungen und Veranstaltungen mit dem vorhandenen Personalbestand gedeckt. – hier sind keine zusätzlichen Kosten entstanden. Kopier- und Portokosten sind im zweistelligen Euro-Bereich angefallen.
Im Jahr 2011 haben weitere drei Sitzungen der Arbeitsgruppe sowie bislang drei Sitzungen des neu eingerichteten Beirates stattgefunden. Weder für die Arbeitsgruppensitzungen noch für die Beiratssitzungen sind Sitzungsgelder oder Aufwandsentschädigungen gezahlt worden.
Alle Positionen, die im Jahr 2011 zusätzliche Aufwendungen verursachen, sind in der Ratsvorlage zum Bürgerhaushalt dargestellt worden (Sie finden diese Vorlage im städtischen Netz unter: http://www.muenster.de/stadt/pdf/V-0029-2011-ergaenzung.pdf). Danach entfallen 15.000 Euro für Öffentlichkeitsarbeit und Vor-Ort-Veranstaltungen und 13.500 Euro für die Erstellung der Internetplattform. Hinzu kommt noch die Durchführung der schriftlichen Bürgerumfrage, die mit zirka 5.000 Euro zu Buche schlägt. Bei der Internetplattform handelt es sich um eine Eigenentwicklung der Stadt Münster, so dass die oben genannten 13.500 Euro nur in diesem Jahr anfallen. In den nächsten Jahren entstehen nur noch Aufwendungen für die Anpassung / Aktualisierung der Plattform.
Ich hoffe, dass ich Ihnen einen Überblick über die Kosten, aber auch über den Nutzen des Beteiligungsinstruments „Bürgerhaushalt“ verschaffen konnte.
Mit freundlichen Grüßen