Sehr geehrter Herr Meyer-Wegener,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Wie Sie bereits erwähnt haben, wurde im Bereich der Kindertagesstätte (KiTa) St. Gottfried vor einiger Zeit der Seitenstreifen mit einem eingeschränkten Halteverbot (Verkehrszeichen 286 StVO) und der zeitlichen Befristung „Montag – Freitag von 7 – 14 Uhr“ ausgewiesen. Diese Beschilderung wurde zugunsten der KiTa vorgenommen: Eltern, die ihre Kinder mit dem Auto in die Betreuung bringen oder von dort wieder abholen, soll so ein kurzzeitiges Parken ermöglicht werden.
Wie Sie wahrscheinlich auch aus eigener Erfahrung wissen, ist die Parksituation im Umfeld des Clemenshospitals und des Altenheimes schwierig – unsere Experten hier in der Verwaltung sprechen in diesem Zusammenhang von einem erheblichen Parkdruck. Die Verkehrsüberwachung im Rahmen der personellen Möglichkeiten des Ordnungsamtes findet statt, damit Langzeitparker in dem gekennzeichneten Bereich vor der KiTa möglichst nicht parken. Da der Umfang der Ahndungsmöglichkeiten bei Parksündern stark durch das verbindliche Bundesrecht geprägt ist und die Stadt Münster an dieser Stelle insbesondere den Gleichbehandlungsgrundsatz beachten muss, befinden sich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hier regelmäßig in einer Zwickmühle. Denn sie können die Eltern der KiTa bei einem Verstoß gegen die Regelungen in Sachen Parken nicht anders behandeln als andere Verkehrsteilnehmer.
Um die von Ihnen geschilderten Unstimmigkeiten auszuräumen und um die Möglichkeiten, aber auch die Grenzen einer Parkraumüberwachung offen zu besprechen, bietet es sich an, dass die Beteiligten sich im Rahmen eines Ortstermins treffen. Um einen möglichst großen Konsens zu erzielen, sollten an diesem Termin auch der Elternrat und die Leitung der KiTa St. Gottfried teilnehmen.
Wenn Sie dieses Gesprächsangebot nutzen möchten, möchte ich Sie bitten, mit Hubert Kompfe vom Ordnungsamt Kontakt aufzunehmen. Sie erreichen ihn unter der Telefonnummer 02 51/4 92-32 84.
Mit freundlichen Grüßen