Sehr geehrter Herr Goschke,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Es freut mich, dass auch Sie die Ehre hatten, in New York sowohl am Marathon als auch an der Zeremonie am Ground Zero teilnehmen zu können. Ich hoffe, Sie hatten eine schöne Zeit und konnten den Aufenthalt genießen.
Gerne hätte ich diesen Termin persönlich wahrgenommen und die Friedensbotschaft der Städte Münster und Osnabrück offiziell übergeben. Leider war ich jedoch aufgrund zwingender dienstlicher Verpflichtungen verhindert. Daher ist die Entscheidung gefallen, dass Frau Dr. Hanke als zuständige Beigeordnete, die nach der Gemeindeordnung den Oberbürgermeister in ihrem Geschäftsbereich vertritt, als offizielle Vertreterin der Stadt Münster diese Aufgabe übernimmt.
Zu den Kosten:
Wie Sie wissen, ist die Reise der Vertreter des Vereins Münster-Marathon/der Friedensinitiative als Gruppenreise über ein Reiseunternehmen geplant worden. Damit Anreise/Unterkunft etc. "gleich geregelt" sind, hat Frau Dr. Hanke an dieser gemeinschaftlich organisierten Reise teilgenommen. Da nach den Vorgaben des Reisekostenrechtes nur die für das Dienstgeschäft unmittelbar notwendigen Aufwendungen getragen werden, werden nur die Kosten übernommen, die durch das Dienstgeschäft entstanden wären. Dies sind die Flugkosten und die Kosten für zwei Übernachtungen.
Also sind aus den Gesamtkosten der Reise durch das organisierende Reiseunternehmen die Kosten für den Flug und die Kosten für die beiden Übernachtungen herausgerechnet worden. Diese hat die Stadt Münster dann als notwendige Kosten für die Dienstreise übernommen. Die übrigen Kosten trägt Frau Dr. Hanke selbst.
Nach Auskunft des Reiseveranstalters, über den auch Sie Ihren Aufenthalt gebucht haben, war es der Stadt Münster nicht möglich, für die Reise von Frau Dr. Hanke die gleichen Rabatte in Anspruch zu nehmen, die Sie bekommen haben. Deshalb war die Reise teurer – auch der private Teil, der von Frau Dr. Hanke natürlich komplett selber bezahlt wurde.
Besonders erwähnen möchte ich noch, dass Frau Dr. Hanke sich erst deutlich nach der Genehmigung der Dienstreise entschlossen hat, am New York-Marathon teilzunehmen. Hierfür hat sie entsprechend Urlaub genommen und die Gebühren selbst gezahlt. Nach dem Dienstreiserecht des Landes NRW ist dies nicht zu beanstanden, da eine Dienstreise durchaus mit privaten Terminen verbunden werden kann. Für diese muss natürlich Urlaub genommen und die Kosten müssen selbst getragen werden. Das ist in diesem Fall geschehen.
Mit freundlichen Grüßen