Guten Tag N. Petrack,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Angesichts der hohen Verschuldung der öffentlichen Haushalte spielt das Thema Schuldenbremse auf allen staatlichen Ebenen (Bund, Länder und Gemeinden) eine große Rolle. Als Schuldenbremse werden konkrete Vorgaben zur Höhe des Haushaltdefizits bezeichnet – für Bund und Länder ist sie seit August 2009 im Grundgesetz geregelt. Demnach dürfen sich die Bundesländer beispielsweise ab dem Jahr 2020 nicht mehr verschulden – es sei denn, es käme zu Naturkatastrophen oder schweren Rezessionen.
Auch auf der Ebene der Gemeinden in Deutschland gibt es verbindliche Regelungen zur Verschuldung. Allerdings fehlt eine konkrete Schuldenbremse ähnlich der auf Bundes- und Länderebene.
Deshalb hat der Rat der Stadt Münster im Dezember 2009 zwei Ziele beschlossen:
1. Das Haushaltsdefizit soll im Jahr 2014 bei maximal 20 Millionen Euro liegen.
2. Spätestens ab dem Jahr 2020 soll der städtische Haushalt ausgeglichen sein.
Diese beiden Ziele legt die Stadtverwaltung bei der Aufstellung der zukünftigen städtischen Haushalte zugrunde.
Unsere Stadt hatte zum Stichtag 30. September 2011 eine Verschuldung von rund 732 Millionen Euro. Pro Einwohnerin bzw. Einwohner entspricht das einer Verschuldung von circa 2.650 Euro. Hinzu kommen noch Kassenkredite (das sind sozusagen Überziehungskredite) in einer Größenordnung von etwa 30 Millionen Euro. Unter dem Stichwort „Gerechtigkeit zwischen den Generationen“ spricht viel dafür, diese große Schuldenbelastung nicht noch weiter zu erhöhen. Deshalb halte ich die von der Stadtverwaltung vorgeschlagene und vom Rat der Stadt Münster beschlossene „Schuldenbremse“ für richtig und wichtig, um auch unseren Kindern einen soliden städtischen Haushalt übergeben zu können.
Mit freundlichen Grüßen