Sehr geehrter Herr Borowka,
vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr „waches Auge“ als Münsteraner. Der Verein „Muslime Aktiv e.V.“ wurde am 3. Juni 2010 gegründet und in das Vereins- register beim Amtsgericht Münster eingetragen. Seit dem Herbst 2011 beantragen die zuständigen Mitglieder regelmäßig eine Sondernutzungs- erlaubnis zum Aufstellen eines Informationsstandes in der Ludgeristraße. Da der Verein nicht verboten ist, wird ihm – unter Beachtung des Grundsatzes auf Gleichbehandlung – auf der Basis des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen diese Erlaubnis erteilt.
Das Innenministerium Nordrhein-Westfalen ist über die Aktivitäten des Vereins informiert. Über jede erteilte Sondernutzungserlaubnis wird der Staatsschutz von unserem Ordnungsamt unterrichtet.
Auch der Ältestenrat der Stadt Münster wird sich in einer seiner kommenden Sitzungen mit den Tätigkeiten von „Muslime Aktiv e.V.“ beschäftigen. Die Stadtverwaltung ist im Rahmen ihrer Möglichkeiten also nicht untätig – ich hoffe, Ihnen in dieser Hinsicht Ihre Sorgen nehmen zu können.
Mit freundlichen Grüßen