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Beantwortet
Autor Franz Meier am 05. März 2012
6466 Leser · 37 Stimmen (-2 / +35)

Sonstiges

Eine Schande für Münster!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister!

Die Polizei hat am 3. März demonstriert, dass sie jede Form von Gewalt anzudrohen und einzusetzen bereit ist, um in Münster Nazi-Aufmärsche durchzusetzen.
Rüdes Auftreten, Drohen und an vielen Stellen demonstrative exemplarische Gewaltanwendung der Polizei gegen die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt konnte am 3. März jede und jeder mit eigenen Augen miterleben: eine Schande für unsere Friedensstadt Münster und eine Gefahr für unsere rechtsstaatliche freiheitliche Demokratie!

Wird der Oberbürgermeister der Stadt Münster die Führung der Polizei dazu auffordern, das sie sich sich bei den Bürgerinnen und Bürgern entschuldigt und Konsequenzen für sich selbst und die ihr unterstellten Polizeikräfte zieht?

Wird der Oberbürgermeister den Stadtrat bitten, in einer Resolution 1.) von der Leitung der Münsterischen Polizei eine Entschuldigung gegenüber der Bürgerschaft zu verlangen und 2.) den NRW-Innenminister aufzufordern, bei der Münsterischen Polizei mit Nachdruck Konsequenzen durchzusetzen? Diese Resolution wird hiermit beantragt.

Empörte Grüße
Franz Meier

+33

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Antwort
von Markus Lewe am 21. März 2012
Markus Lewe

Sehr geehrter Herr Meier,

lassen Sie mich zunächst vorweg schicken, dass ich großes Verständnis für den Unmut vieler Bürgerinnen und Bürger habe, die durch den Aufmarsch der Nationalen Sozialisten im Rumphorstviertel erhebliche Einschränkungen hinnehmen mussten. Der Rat der Stadt Münster hat sich in seiner Sitzung am 8. Februar 2012 mit einer einstimmigen Resolution „Münster sagt nein zum Rechtsextremismus: Münster bleibt eine Stadt des Friedens und der Toleranz“ gegen diesen Aufmarsch ausgesprochen und nachdrücklich seine Stimme erhoben.

Leider können wir als Stadt jedoch nicht verhindern, dass derartige Gruppen Demonstrationen anmelden. Diese Gruppen berufen sich auf das Grundrecht der Versammlungsfreiheit. Das Polizeipräsidium Münster als zuständige Stelle für die Anmeldung hat daher im Regelfall rechtlich keine Handhabe, diese Aufmärsche zu unterbinden.

Zu Ihren Hinweisen zum Einsatz der Polizei ist festzuhalten, dass die Stadt Münster keine Zuständigkeit hat. Die Planung und die Durchführung des Polizeieinsatzes obliegen ausschließlich den zuständigen polizeilichen Dienststellen. Ich bitte aber auch um Verständnis für die Situation der Polizei, die rechtlich verpflichtet ist, den angemeldeten Aufmarsch zu ermöglichen.
Insofern kann und möchte ich auch nicht Herrn Wimber auffordern, sich zu entschuldigen oder weitere Konsequenzen zu ziehen. Dies steht mir nicht zu. Auch sehe ich keine Veranlassung und Zuständigkeit für eine entsprechende Aufforderung durch den Rat der Stadt Münster.

Ich kenne und schätze Herrn Wimber als besonnenen und erfahrenen Polizeipräsidenten und bin mir sicher, dass er die notwendigen Schritte veranlassen wird bzw. bereits veranlasst hat, um die geäußerte Kritik zu prüfen und darauf angemessen zu reagieren. Dazu zählt auch, dass Herr Wimber kurzfristig an einem Gespräch mit den betroffenen Anliegern des Rumphorstviertels teilgenommen hat, um die von der Polizei getroffenen Einsatzmaßnahmen zu erläutern und auch zur Kritik am Einsatz der Polizei persönlich Stellung zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen