Liebe Familie Wächter,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Dass Münster eine kinderfreundliche Stadt ist und von den Bürgerinnen und Bürgern auch so wahrgenommen wird, ist mir als Vater von fünf Kindern ein besonderes Anliegen. Das gilt auch für den Bereich Parken – selbstverständlich ist es auch der Stadtverwaltung bewusst, dass drei Minuten für das Wegbringen der Kinder knapp bemessen sind.
In dem Bereich des eingeschränkten Haltverbots am Düesbergweg vor dem Kindergarten St. Gottfried gilt deshalb ein sogenannter Überwachungszeitraum von 10 Minuten. Das heißt konkret: Kontrolliert eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes das vor dem Kindergarten geparkte Auto, wartet sie bzw. er erst 10 Minuten ab. Nur wenn in diesem Zeitraum keine „Ladetätigkeit“ festgestellt wird, bekommt der Fahrzeughalter eine Verwarnung. So sollten alle Mütter und Väter ihren Nachwuchs in Ruhe in den Kindergarten begleiten und dort in die Obhut der Erzieherinnen und Erzieher geben können.
Eine weitere Ausdehnung dieses Zeitraumes kommt deshalb nicht in Betracht, weil wir die Möglichkeit des nahen Parkens selbstverständlich auch allen anderen Eltern und weiteren Begleitpersonen zugestehen möchten. Ist es also absehbar, dass sich ein Besuch im Kindergarten – zum Beispiel durch ein längeres Gespräch mit den Erziehern – in die Länge zieht, müssen sich die betroffenen Eltern wohl oder übel einen Parkplatz in der Umgebung suchen.
Bezüglich der Ehrenpatenschaften sind Sie ganz richtig informiert: Ab dem vierten Kind übernehme ich – sofern gewünscht – in münsterschen Familien die Patenschaft. Dieses „Amt“ macht mir große Freude. Die Patenschaften werden vom Amt des Rates und des Oberbürgermeisters koordiniert – die zuständige Kollegin hat bereits Kontakt mit Ihnen aufgenommen.
Mit freundlichen Grüßen