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Beantwortet
Autor M. Konerding am 13. Juni 2012
5684 Leser · 4 Stimmen (-1 / +3)

Wirtschaft und Finanzen

Familienhilfe

Sehr geehrter Herr Lewe,

seit 1996 biete ich durch meine Mitarbeiterinnen u.a. Haushaltshilfen und Familienhelferinnen wenn z.B. die Mutter durch Krankheit oder Reha zeitweise ausfällt. Diese Kosten trägt i.d.R. die Krankenkasse. Es gibt jedoch immer häufiger Familien die über diesen akuten Bedarf hinaus Hilfe bei den täglichen Abläufen brauchen, für die aber die Krankenkasse als Kostenträger dann nicht mehr zur Verfügung steht. Immer wieder kommt es vor das diese Familien eine Hilfe über das Jugendamt bewilligt bekommen, wir jedoch obwohl über Monate ein Vertrauensverhältnis vor allem mit den betroffenen Kindern aufgebaut wurde, die Familie verlassen müssen.
Grund dafür ist die Verweigerung des Jugendamtes einen Versorgungsvertrag mit meinem Unternehmen abzuschließen. Vergleichbare Verträge bestehen seit Jahren mit den Krankenkassen als auch dem Sozialamt der Stadt Münster und wir arbeiten sehr erfolgreich miteinander. Nachweislich werden solche Verträge in anderen Kommunen seit langem abgeschlossen, auch um einen gewissen vernünftigen Wettbewerb auch in diesen sozialen Bereich hineinzubringen. Da ich über eine Fachfrauenquote von über 50% verfüge, als auch eine Sozialpädagogin angestellt habe, kann es an der Fachlichkeit nicht liegen. Die bestehenden Verträge mit Wohlfahrtsverbänden und Vereinen sollen scheinbar so beibehalten werden wie eh und je, obwohl sicher ist das wir qualitativ genauso gut, trotzdem aber ganz sicher kostengünstiger arbeiten könnten. Mehrere Vorstöße in den letzten Jahren, Gespräche mit den verantwortlichen Personen zu führen, wurden auf teilweise sehr arrogante Weise abgeblockt. Nun da aber die Stadt unter immer größerem Sparzwang steht, sollte es auch in diesem Bereich ein Umdenken geben.
Ich würde mich freuen in dieser Angelegenheit Ihre Meinung dazu zu lesen und noch viel mehr würden mich konkrete Maßnahmen freuen. Eine davon wäre es, mir eine Möglichkeit zu geben Ihnen bzw. den zuständigen MitarbeiterInnen vorbehaltlos unsere Leistungen und Preise mit den zugehörigen Referenzen aus 16 Geschäftsjahren nahe zu bringen.

Monetäres Sparen heisst nicht immer das die Qualität schlechter ist!

Vielen Dank für Ihre Zeit.

MfG

Mechthild Konerding

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Antwort
von Markus Lewe am 11. Juli 2012
Markus Lewe

Sehr geehrte Frau Konerding,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage und auch für Ihr großes Engagement im Bereich der Familienhilfe. Zu Ihrem Anliegen habe ich mich im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien informiert und kann Ihnen auf dieser Basis Folgendes mitteilen:

Leistungen im Bereich der Jugendhilfe können nur im Rahmen einer Vereinbarung mit dem örtlich zuständigen öffentlichen Jugendhilfeträger getroffen werden. Diese Vereinbarung ist nach den Paragraphen 77 und 78a ff des Sozialgesetzbuches VIII geregelt. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien hat solche Vereinbarungen mit mehreren Wohlfahrtsverbänden bzw. Vereinen in Münster für den Bereich der ambulanten Hilfen zur Erziehung abgeschlossen. Dabei achtet das Amt seit jeher darauf, dass die Leistungsvereinbarungen wirtschaftlich und sparsam sind. Der von Ihnen angesprochene „Versorgungsvertrag“ ist damit in keinem Fall verbunden.

Neben der Wirtschaftlichkeit ist eine weitere wichtige Voraussetzung für den Abschluss einer Vereinbarung, dass sowohl der öffentliche als auch der freie Träger dies befürworten und ein nicht gedeckter Bedarf vor Ort besteht. Letzteres ist in Münster – zum Glück! – nicht der Fall; das belegen die aktuellen Zahlen der letzten Jahre. Für das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien besteht demzufolge kein Anlass, Überkapazitäten in diesem Bereich aufzubauen – eine Einschätzung, die ich besonders in Zeiten knapper (Stadt)Kassen unbedingt teile.

Die vorhandene Trägerlandschaft deckt das Fallaufkommen zurzeit sehr gut und bedarfsgerecht ab – ich halte deshalb an der aktuellen Einschätzung des Amtes fest, dass derzeit keine Ausweitungen im Bereich der Familienhilfen notwendig sind. Sollte sich diese Bedarfslage einmal verändern, ist sicher eine neue Einschätzung zur Gesamtlage der Trägerlandschaft möglich und wird dann auch vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien vorgenommen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und freundliche Grüße