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Beantwortet
Autor Philipp Lübeck am 27. Juni 2012
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Bildung und Kultur

Öffentliche Einrichtungen für autistische Kinder

Sehr geehrter Herr Lewe,

wie der Presse zu entnehmen war, hat in dem Prozess einer Familie gegen die Stadt bzgl. der Übernahme von Kosten der Privatschule für Ihr autistisches Kind das Oberverwaltungsgericht nun den Antrag auf Berufung der Stadt Münster abgelehnt. Mangels eines öffentlichen Angebots muss die Stadt Münster jetzt teilweise für die Privatschulkosten der klagenden Familie aufkommen.

Meine Frage ist nun, ob es nun Planungen gibt, ggf. nun eine entsprechende öffentliche Einrichtung aufzubauen. Rechnen Sie damit, dass nun auch andere Familien ähnliche Kosten erstattet bekommen wollen?

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Lübeck

http://www.wn.de/Muenster/Stadt-muss-fuer-Privatschule-za...

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Antwort
von Markus Lewe am 18. Juli 2012
Markus Lewe

Sehr geehrter Herr Lübeck,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Es freut mich, Ihnen mitteilen zu können, dass es für Schülerinnen und Schüler, die eine allgemeine weiterführende Schule besuchen und wegen ihres besonderen individuellen Förderbedarfs dort nicht ausreichend gefördert werden können, in Münster seit November 2011 ein inklusives Bildungsangebot mit dem besonderen pädagogischen Konzept „Villa Interim“ gibt. Dieses Konzept beinhaltet, die betreffenden Schülerinnen und Schüler an ihren weiterführenden Stammschulen zu halten. Sie werden nur vorübergehend an einem anderen Lernort unterrichtet, sind während dieser Zeit jedoch weiterhin Schülerinnen und Schüler ihrer „Heimatschule“. Ziel dieser maximal ein Jahr andauernden Maßnahme ist es, wieder die ursprünglich gewählte weiterführende Schule zu besuchen und dort den angestrebten Bildungsabschluss zu erreichen.
Den Unterricht übernimmt ein multiprofessionelles Team, das sich aus Förderschul-, Realschul- und Gymnasiallehrern, einer sozialpädagogischen Fachkraft aus dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien sowie bei Bedarf einem Autismusberater zusammensetzt. Unterstützt wird das Projekt darüber hinaus durch die schulpsychologische Beratungsstelle des Amtes für Schule und Weiterbildung und dem Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamtes.
Die schulfachliche Aufsicht liegt bei der unteren staatlichen Schulaufsicht, dem Schulamt für die Stadt Münster; die sozialpädagogische Dienst- und Fachaufsicht hat das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien.

Wer an dem Bildungsangebot teilnimmt, regelt die sogenannte Fallclearingstelle. Dabei handelt es sich um ein Fach- und Beratungsgremium, das sich aus Experten der Schnittstelle Schule, Jugendhilfe und Gesundheitshilfe zusammensetzt. Dieses Gremium ist zuständig für Schülerinnen und Schüler, bei denen Schulen an die Grenzen ihrer Förderungsmöglichkeiten stoßen – es entscheidet im konkreten Einzelfall über die Aufnahme in das Programm.

Mit freundlichen Grüßen