Sehr geehrter Herr Dieter,
vielen Dank für Ihre Anfrage und schön, dass Sie sich im Jugendrat Münster engagieren!
Ihr Anliegen kann ich nachvollziehen, jedoch gibt es seitens der Stadt- verwaltung verschiedene Gründe, warum nur wenige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über einen Anrufbeantworter verfügen.
Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang die von uns beabsichtigte Außenwirkung. Unser Anspruch ist es grundsätzlich, während der Öffnungs- zeiten der Stadtverwaltung persönlich und selbstverständlich auch telefonisch für die Bürgerinnen und Bürger sowie alle anderen Kunden der Verwaltung da zu sein. Seit der Einführung der Behördenrufnummer D115 sind wir von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr erreichbar. Kann während dieses Zeitraumes ein Anliegen nicht vollständig bearbeitet werden, wird eine Kontaktaufnahme durch den zuständigen Verwaltungsmitarbeiter bzw. die zuständige Verwaltungs- mitarbeiterin werktags innerhalb von 24 Stunden via Telefon, E-Mail oder Fax zugesichert.
Mit einer flächendeckenden Ausstattung der Arbeitsplätze mit Anruf- beantwortern könnten wir diesen Anspruch nicht länger gewährleisten: Mit Anrufbeantwortern besteht immer die Gefahr, dass Nachrichten nicht den richtigen Empfänger erreichen oder die Anrufenden ihre Rückrufnummer nicht vollständig angeben und so eine Kontaktaufnahme durch die Verwaltung nicht möglich ist. Dies würde dann – und das berechtigterweise – zu Unzufriedenheit seitens unserer Kundschaft führen.
Mir ist durchaus bewusst, dass sich die telefonische Kontaktaufnahme zu Ihrem Ansprechpartner durch die in diesem Fall unglückliche Kombination aus Teilzeitstelle und Ihren privaten Möglichkeiten, einen Anruf vorzunehmen, schwierig gestaltet. Es bleibt mir hier aber nichts anderes übrig, als Sie zu bitten, Ihre Anfragen außerhalb der Arbeitszeiten des Kollegen per E-Mail an ihn zu richten.
Mit freundlichen Grüßen