Sehr geehrte Frau Ruhl,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ihre Sorgen bezüglich der Veränderungen in den Heilpädagogischen Tagesgruppen Münster St. Mauritz und Coerde kann ich gut nachvollziehen. In den Heilpädagogischen Tagesgruppen in Münster finden Eltern pädagogisch hochwertige, aber auch kostenintensive Hilfe zur Erziehung. Ich kann Ihnen versichern, dass diese Hilfe auch mit dem Ratsbeschluss vom 25. Mai 2011 sowohl in konzeptioneller als auch finanzieller Hinsicht fachlich und bedarfsgerecht weiter entwickelt wird.
Die gesetzliche Grundlage für die Heilpädagogischen Tagesgruppen ist Paragraph 32, 1 SGB (Sozialgesetzbuch) VIII. Dieser Paragraph beinhaltet Folgendes: „Hilfe zur Erziehung in einer Tagesgruppe soll die Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen durch soziales Lernen in der Gruppe, Begleitung der schulischen Förderung und Elternarbeit unterstützen und dadurch den Verbleib des Kindes oder des Jugendlichen in seiner Familie sichern (…)“.
Mit der im Ratsbeschluss festgelegten Neukonzeption für die Heilpädagogischen Tagesgruppen der Kinder- und Jugendhilfe St. Mauritz werden alle vom Gesetzgeber vorgesehenen Hilfsmerkmale erfüllt. Wie im Einzelnen diese Merkmale durch den Jugendhilfeträger ausgeführt werden, ist gesetzlich nicht definiert. Es besteht für die Eltern also kein Rechtsanspruch auf spezielle trägerspezifische Angebote wie Freizeiten oder bestimmte Therapieangebote. Im Konzept der Kinder- und Jugendhilfe St. Mauritz finden sich für die Kategorien „Soziales Lernen in der Gruppe“, „Begleitung der schulischen Förderung“ sowie für den Bereich „Elternarbeit“ zahlreiche Angebote, die den geforderten gesetzlichen Rahmen methodisch und didaktisch sehr gut ausfüllen. Die pädagogisch sehr erfahrenen und gut ausgebildeten Kolleginnen und Kollegen der Kinder- und Jugendhilfe St. Mauritz werden wie gewohnt alles unternehmen, um diese Hilfe zur Erziehung weiterhin so zu gestalten, dass eine gute, intensive und gezielte Förderung möglich ist.
Der von Ihnen in Ihrer Anfrage angesprochene Umzug ist nicht nur aufgrund der engeren Vernetzung der Gruppen mit den ausgewählten Schulstandorten notwendig, sondern auch aufgrund einer bedarfsgerechten Veränderung des Standortes: Während der Bereich Innenstadt bereits mit verschiedenen Einrichtungen ausgestattet ist, ist das Aaseeviertel mit Mecklenbeck bislang unterrepräsentiert. Ich kann verstehen, dass es für Sie persönlich ärgerlich ist, wenn sich die Wege und damit auch die Fahrtzeiten verlängern. Ich bitte Sie aber, zu beachten, dass eine Auswertung des Fahrtaufwand vor der Neukonzeption ergeben hat, dass die Fahrtstrecken pro Kind und Tag bei Entfernungen von bis zu 16 km bis zum Elternhaus und bis 13,5 km von der Schule in die Heilpädagogische Tagesgruppen lagen.
Zum Nachlesen finden Sie die entsprechende Beschlussvorlage sowie die Beratungskette in unserem Ratsinformationssystem unter:
http://tinyurl.com/6p65nfk
Mit freundlichen Grüßen