Sehr geehrte Frau Severin-Falk,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Es tut mir leid, dass Sie in Münster den Eindruck bekommen haben, als Mutter von Zwillingen benachteiligt zu werden. Münster ist eine kinderfreundliche Stadt – wir möchten, dass sich Familien bei uns wohlfühlen.
Was Ihre Erfahrungen in Sachen Wohnungsbesichtigungen angeht, so ist grundsätzlich festzuhalten, dass Vermieter die freie Wahl haben, wen sie in ihr Eigentum einziehen lassen. Werden Absagen für eine passende Wohnung aber tatsächlich alleine aufgrund der Tatsache getroffen, dass die Geburt von Zwillingen ansteht, finde ich persönlich das sehr bedauerlich. Die Stadt Münster kann hier aber nur wenig Einfluss nehmen.
Was die Vergabe von Plätzen in Kindertagesstätten (Kita) betrifft, kann ich Ihnen versichern, dass es bei den Einrichtungen in Münster keine Diskriminierung von Mehrlingseltern gibt. Warum das so ist, möchte ich Ihnen im Folgenden gerne erläutern.
Die Vergabe der Kita-Plätze im Aufnahmeverfahren unterliegt der Autonomie der jeweiligen Träger, das heißt, die jeweilige Einrichtung entscheidet, welches Kind sie bei sich aufnehmen. Die Auswahlkriterien werden jährlich vom Rat der jeweiligen Einrichtung festgelegt. Zwischen den unterschiedlichen Einrichtungen besteht eine weitestgehende Übereinstimmung dieser Kriterien – das gilt in Sachen Geschwisterregelung genauso wie für weitere soziale Kriterien wie zum Beispiel die Tatsache, dass ein Elternteil allein erziehend ist. Bei freien Trägern können auch noch weitere Kriterien bei der Auswahl zum Tragen kommen – so entscheiden die kirchlichen Einrichtungen häufig auch nach der Zugehörigkeit zur Kirchengemeinde.
Da die Plätze in den Kindertagesstätten begrenzt sind, muss die jeweilige Einrichtung nach bestem Wissen und Gewissen entscheiden. Die Absagen, die Sie im Rahmen Ihrer Suche nach einem Betreuungsplatz für Ihre Kinder erhalten haben, sind also nicht auf die Tatsache zurückzuführen, dass es sich um Zwillinge handelt. Vielmehr sind Sie aufgrund der Auswahlkriterien der von Ihnen gewählten Kindertagesstätten nicht zum Zuge gekommen. Grundsätzlich wurden Betreuungsplätze im Bereich für unter Dreijährige (u3) und über Dreijährige (ü3) sowohl an Eltern mit Mehrlingen als auch an Eltern mit „nur“ einem Kind vergeben. Eine Diskriminierung von Eltern mit Zwillingen oder Drillingen gibt es demnach bei der Kita-Platzvergabe in Münster nicht.
Wie Sie sicherlich wissen, gibt es für Kinder unter drei Jahren noch keinen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Im Zuständigkeitsbereich der Stadt Münster können im laufenden Kindergartenjahr bereits 31,3 Prozent der u3-Kinder durch Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege versorgt werden. Zum neuen Kindergartenjahr 2012/2013 wird diese Quote weiter erhöht werden. Ich bin selbst Vater von fünf Kindern und kann mir gut vorstellen, dass diese Zahlen im konkreten Einzelfall kein großer Trost sein können – dennoch zeigen sie meiner Meinung nach sehr gut, dass die Stadt Münster alles daran setzt, die Anzahl der Plätze kontinuierlich zu steigern, um Familien mit Kindern die gewünschte Betreuung im u3- und ü3-Bereich zu ermöglichen.
Wie ich seitens der Fachstellen Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien erfahren habe, sind die Kolleginnen und Kollegen dort mit Ihnen im Gespräch und suchen mit gebündelten Kräften nach einer für alle Beteiligten praktikablen Lösung. Dafür, dass das möglichst schnell gelingt, drücke ich Ihnen ganz fest die Daumen!
Mit freundlichen Grüßen