Guten Tag K. Hefner,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Aufnahme von Straftaten wie der Brandstiftung im Bereich Hörsterstraße obliegt der Polizei – allein aus Gründen des Datenschutzes liegen der Stadtverwaltung hier keine Informationen vor.
Grundsätzlich sind die Zuständigkeiten von Polizei und Stadtverwaltung getrennt, auch um wenig effektive Doppelarbeit zu vermeiden. Nichtsdestotrotz arbeiten wir mit den Kolleginnen und Kollegen der Polizei in Münster eng und erfolgreich zusammen – zum Beispiel im Rahmen der Ordnungspartnerschaft Graffiti oder der Ordnungspartnerschaft Verkehrsunfallprävention. In beiden Fällen sind neben vielen anderen Akteuren auch die Polizei und verschiedene städtische Ämter beteiligt.
Sie können sich sicher sein, dass es uns als Stadtverwaltung, aber auch der Polizei sehr wichtig ist, die größtmögliche Sicherheit für das Eigentum der Münsteranerinnen und Münsteraner zu gewährleisten. Im Fall der Brandstiftungsreihe im Bereich Hörsterstraße im vergangenen Jahr hat die Polizei deshalb mit sogenannten operativen Maßnahmen wie zum Beispiel Observationen reagiert. Diese Ermittlungen werden verdeckt durchgeführt – mit der Folge, dass sie für die Öffentlichkeit nicht wahrnehmbar sind und auch nicht gegenüber Dritten kommuniziert werden. Im Zuge dieser polizeilichen Arbeit konnte ein Tatverdächtiger ermittelt werden. Das Verfahren ist bereits an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet worden.
In den vergangenen sechs Monaten sind bei der Polizei zwei weitere Fälle von Brandstiftung am Parkplatz Hörsterstraße bekannt geworden. Auch hier wurden die entsprechenden operativen Maßnahmen eingeleitet und auch hier konnte ein Tatverdächtiger ermittelt werden.
Mit freundlichen Grüßen