Sehr geehrte Frau Vry,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie liegen mit Ihrer Einschätzung, dass die Stadt Münster die Bildung von Fahrgemeinschaften unterstützt, richtig: Die Verwaltung hält Mitfahrerparkplätze sowie Park+Ride-Plätze für Pendler im Stadtgebiet von Münster für sinnvoll und befasst sich auch immer wieder übergreifend mit dem Thema „Umsteigeanlagen“. Das zeigen beispielsweise die vier permanenten Park+Ride-Plätze mit insgesamt fast 900 Stellplätzen an Münsters Einfallstraßen.
Bei der von Ihnen angesprochenen Fläche handelt es sich um den gegenüber von der P+R-Anlage „Mobilstation Weseler Straße“ gelegenen Straßenabschnitt, der parallel zur Weseler Straße verläuft. Da die Weseler Straße in diesem Abschnitt nicht über sogenannte Nebenanlagen verfügt, werden auch Radfahrer und Fußgänger hier entlang geleitet. Insgesamt können ca. 60 Pkw abgestellt werden: Auf der einen Fahrbahnseite kann abschnittsweise längs, auf der anderen Seite senkrecht geparkt werden. Ein Ausbau dieses Straßenabschnitts einschließlich der Nebenanlagen ist nicht vorgesehen.
Die Beobachtungen der zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verkehrsplanung haben gezeigt, dass dieser Straßenabschnitt an Werktagen gut zum Parken genutzt wird – insbesondere von Pendlern, die Münster verlassen. Ihre Vermutung, dass dort Firmenfahrzeuge und andere Pkw für längere Zeit abgestellt werden, kann ich bestätigen. Dagegen ist allerdings nichts einzuwenden, denn es handelt sich hier um öffentlichen Straßenraum – jedes Fahrzeug, das zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist, darf hier geparkt werden.
In der Vergangenheit war die Zufahrt zu den Hatt-Baumschulen regelmäßig zugeparkt. Im Frühjahr 2010 wurden dort deshalb Haltverbote aufgestellt, im Spätsommer 2010 Fahrbahnmarkierungen (für Radfahrer und im Halteverbotbereich) aufgebracht. Da die Fläche, auf der senkrecht geparkt werden kann, unbefestigt ist, ist es nicht möglich, dort Parkbuchten mit entsprechenden Markierungen zu kennzeichnen.
Das Ordnungsamt führt auch im betreffenden Abschnitt Kontrollen durch. Ordnungswidrigkeiten werden nach den sogenannten „Standards der städtischen Verkehrsüberwachung“ geahndet. Außerhalb des Innenstadtrings findet allerdings nur eine sporadische oder anlassbezogene Verkehrsüberwachung statt.
Auch wenn ich nachvollziehen kann, dass die morgendliche Parkplatzsuche zum Ärgernis werden kann – aus Sicht der Stadtverwaltung ist die Situation in dem von Ihnen genannten Straßenabschnitt entlang der Weseler Straße so weit geordnet, dass aktuell kein weiterer Handlungsbedarf besteht.
Mit freundlichen Grüßen