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Beantwortet
Autor B. Himmel am 07. Januar 2011
9174 Leser · 42 Stimmen (-13 / +29)

Wirtschaft und Finanzen

Erstwohnsitzkampagne notwendig?

Sehr geehrter Herr Lewe,

zufällig bin ich auf die Ausschreibung einer Erstwohnsitzkampagne in Münster gestoßen, für die extra ein Vergabeverfahren durchgeführt wird: http://www.muenster.de/stadt/recht/akt_ausschreibungen_er...

Meine Fragen:
- Wie viel Geld wird für diese Kampagne investiert?
- Soll diese Kampagne vor dem Hintergrund der neu eingeführten Zweitwohnsitzsteuer ins Leben gerufen werden?
- Wenn ich richtig aus den Medien informiert bin, hat Münster diese Steuer eingeführt, um größere Schlüsselzuweisungen des Landes zu erhalten. Da das Land aber den Verteilungsschlüssel geändert hat, erhält die Stadt keine Schlüsselzuweisungen mehr. Wird das o.g. Vergabeverfahren für die Erstwohnsitzkampagne trotz allem durchgeführt? Genauer: Investiert die Stadt Geld, obwohl hier kein Nutzen zu erwarten ist?

Für eine Antwort herzlichen Dank,
Ihre
B. Himmel

+16

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Antwort
von Markus Lewe am 22. Februar 2011
Markus Lewe

Sehr geehrte Frau Himmel,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Für die von Ihnen angesprochene Kampagne zum Erstwohnsitz hat der Rat der Stadt Münster einen Etat von 150.000 Euro vorgesehen. Die Kampagne wird in diesem Jahr starten und richtet sich vor allem an Studierende. Neben einem Willkommenspaket für die Neu-Münsteranerinnen und –Münsteraner ist auch eine Verlosung von „Münster-Fahrrädern“ eingeplant.

Auch wenn die Erstwohnsitzinitiative auf der Grundlage eines politischen Antrags im Zusammenhang mit der Zweitwohnsitzsteuer beschlossen wurde, ist die Kampagne nicht nur als Baustein der Steuereinführung zu sehen. Insbesondere der demographische Wandel führt zu einem sich stark verschärfenden Wettbewerb der Städte und Regionen um die „klugen Köpfe“. Auch an unserer Region wird der Fachkräftemangel nicht spurlos vorübergehen.

Die Erstwohnsitzkampagne ist Bestandteil einer Strategie zu Profilierung und Positionierung Münsters als Wissenschaftsstadt. Sie zielt darauf ab, möglichst viele „kluge Köpfe“ an unsere Stadt zu binden. Mit der Initiative befinden wir uns im Übrigen in guter Gesellschaft: Auch andere Universitätsstädte wie Heidelberg, Jena oder Karlsruhe führen solche Kampagnen durch.

Mit dem geplanten Gemeindefinanzierungsgesetzt der Landesregierung Nordrhein-Westfalens würde sich der Verteilungsschlüssel für die Städte und Gemeinde tatsächlich ändern. Die finanziellen Effekte der Zweitwohnungssteuer beschränken sich allerdings nicht nur auf diese Schlüsselzuweisungen. Eine höhere Anzahl von Bürgerinnen und Bürgern mit Erstwohnsitz hat auch Einfluss auf den Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer und verschiedenen Pauschalzuweisungen des Landes, die unabhängig von der Finanzkraft einer Kommune gezahlt werden.

Konkret geht die Stadtverwaltung von folgenden finanziellen Auswirkungen aus:

Jahressteueraufkommen: 162.500 Euro
Schlüsselzuweisungen: 2.800.000 Euro
Investitionspauschale: 60.000 Euro
Sportpauschale: 10.000 Euro
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer: 1.000.000 Euro
Summe: 4.032.500 Euro.

Selbst wenn die Stadt Münster in den nächsten Jahren tatsächlich keine Schlüsselzuweisungen erhalten sollte, würden immer noch Erträge von rund 1,2 Mio. Euro erzielt.

Weitere Informationen zur Erst- und Zweitwohnsitz sowie die entsprechenden Beschlussvorlagen des Rates finden Sie auf unseren Internetseiten unter: http://www.muenster.de/stadt/finanzen/zweitwohnungssteuer...

Mit freundlichen Grüßen