Sehr geehrte Frau Bismark,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Hier in Münster werden in enger Abstimmung regelmäßig Geschwindigkeitsüberwachungen durch die Polizei und das Ordnungsamt durchgeführt. Die Kolleginnen und Kollegen des städtischen Ordnungsamtes sind aber nur für bestimmte Abschnitte im Stadtgebiet verantwortlich - ihre Zuständigkeit endet bei Geschwindigkeitskontrollen mit mobilen Anlagen auf Bundesautobahnen und autobahnähnlichen Straßen. Die Überwachung dieser Strecken ist nach dem Polizeigesetz Nordrhein-Westfalen der Polizei vorbehalten.
Die Umgehungsstraße B 51 ist als Kraftfahrtstraße ausgewiesen und hat den Charakter einer autobahnähnlichen Straße. Eine Überwachung obliegt hier also nicht dem städtischen Ordnungsamt, sondern ausschließlich der Autobahnpolizei. Diese kontrolliert die Straße im Rahmen ihrer Möglichkeiten mit Lasermessgeräten und dem ProViDa-Fahrzeug, einem Wagen, der mit einem mobilen Verkehrsüberwachungssystem ausgestattet ist. Auch wenn Sie diesen Eindruck bislang vielleicht nicht teilen können – die Umgehungsstraße ist also bereits im Visier der Ordnungshüter.
Ziel jeder Verkehrsüberwachung ist es, die Verkehrssicherheit positiv zu beeinflussen. Es geht darum, die Unfallhäufigkeit nachhaltig zu senken und die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu einem guten und angemessenen Verhalten im Straßenverkehr zu bewegen. Eine Überwachung aus Lärmschutzgründen ist ausgeschlossen. Und auch wenn Ihr Vorschlag, mit den Einnahmen aus Geschwindigkeitskontrollen die Stadtkassen aufzufüllen, auf den ersten Blick schlüssig erscheinen mag, möchte ich an dieser Stelle doch die Gelegenheit nutzen, eines klarzustellen: Überwachungen aus Einnahmegründen – unabhängig, ob auf der Umgehungsstraße oder auf kleineren Straßen im Stadtgebiet – kommen für die Stadt Münster nicht in Frage. Kontrolliert wird grundsätzlich nur dort, wo eine Überwachung sinnvoll und zielführend hinsichtlich der Verkehrssicherheit ist.
Die Polizei und das städtische Ordnungsamt werden deshalb nur an den sogenannten Unfallhäufungsstellen aktiv sowie an den Straßenzügen, an denen eine erhöhte Unfallgefahr angenommen werden kann. Letzteres ist zum Beispiel immer dann der Fall, wenn sich in unmittelbarer Nähe Schulen, Spielplätze oder Seniorenheime befinden – also Einrichtungen, die von besonders schutzbedürftigen Personen genutzt werden. Auf der Umgehungsstraße ereigneten sich im Jahr 2011 insgesamt 40 Verkehrsunfälle – deshalb werden dort auch die bereits erwähnten, polizeilichen Kontrollen durchgeführt.
Die Kolleginnen und Kollegen von Polizei und Ordnungsamt treffen sich regelmäßig zur sogenannten Messstellenfestlegung. Beim nächsten turnusmäßigen Termin wird die Verwaltung Ihr Anliegen dort noch einmal auf die Tagesordnung bringen. Sollten Sie weitere Rückfragen zum Thema haben, steht Ihnen Sabine Kopp vom Ordnungsamt gerne zur Verfügung (Tel. 4 92-32 20).
Mit freundlichen Grüßen