Sehr geehrter Herr Fischer,
dass der Hund „der beste Freund des Menschen“ ist, gilt auch für viele Münsteranerinnen und Münsteraner. Er begleitet rund 8.700 derzeit gemeldete Hundebesitzer – für die meisten von ihnen ist er Familienmitglied oder sogar Familienersatz. Besonders für die von Ihnen angesprochenen Personengruppen wie Rentner, Menschen mit Behinderungen oder Arbeitslose spielt der eigene Hund eine wichtige Rolle.
Bei der Erhebung der Steuer für diese Hunde muss jedoch auch berücksichtigt werden, dass es sich um eine so genannte Aufwandssteuer handelt. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts darf diese Form der Steuer nur den besonderen, über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgehenden Aufwand für die persönliche Lebensführung erfassen. Dazu zählt eben auch die Hundehaltung. Auch wenn es sich hart anhört: Das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen hat erst im Juni 2010 entschieden, dass auf die Hundehaltung verzichtet werden muss, sollten z.B. Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger sich nicht in der Lage sehen, den steuerpflichtigen Aufwand der Tierhaltung leisten zu können.
Die Stadt Münster hat gleichwohl Sonderregelungen in ihrer Hundesteuersatzung geschaffen, um auch Menschen mit geringem Einkommen die Hundehaltung zu ermöglichen. Auf Antrag wird die Steuer für einen Hund auf die Hälfte reduziert. Diese Ermäßigung können in Anspruch nehmen: Leistungsbezieher nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II, Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt, Bezieher von Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII.
Auch für Therapiehunde ist bereits eine Ausnahmeregelung vorgesehen. Wer nachweisen kann, dass Hunde aus beruflichen Gründen, z.B. zur Unterstützung von Therapien, gehalten werden, kann von der Steuer sogar ganz befreit werden.
Dass übrigens Hunde im Gegensatz zu anderen Tieren wie z.B. Katzen besteuert werden, hat verschiedene Gründe. Zum Einen sprechen für die Erhebung der Hundesteuer verschiedene ordnungspolitische Gesichtspunkte: Eines der Ziele ist es, die Zahl der Hunde in Münster zu begrenzen. Darüber hinaus spielen aber auch die mit der Hundehaltung verbundenen Verunreinigungen sowie eine möglicherweise erhöhte Gefährlichkeit (Stichwort „Kampfhunde“) eine Rolle. Dieses Gefahrenpotential geht von Katzen naturgemäß nicht aus. Zum Anderen lässt sich der Halter bei Katzen wesentlich schwieriger feststellen als bei Hunden. Steuerexperten würden sagen: Die Katzenhaltung lässt sich steuersystematisch nur schwer gegenüber anderen Tierhaltungen abgrenzen – von dem damit verbundenen, sehr hohen Verwaltungsaufwand ganz abgesehen. Eine Einführung einer Katzensteuer kommt daher derzeit nicht in Frage.
Mit freundlichen Grüßen