Das Projekt direktzu® Markus Lewe ist abgeschlossen; auf dieser Seite sind die direktzu®-Antworten dokumentiert. Sie erreichen OB Lewe weiterhin per E-Mail. Alternativ zu direktzu® hat die Stadt Münster verschiedene Online-Kommunikations- kanäle und E-Government-Dienste aufgebaut.

Archiviert
Autor paul omland am 06. Juni 2011
8001 Leser · 9 Stimmen (-6 / +3)

Mobilität und Verkehr

Ordnungwidrigkeit - unangemessenes Verwarnungsgeld!

am 6.5.2011 habe ich den flohmarkt am hit-kaufhaus besucht. weil viel zu wenig parkmöglichkeiten verhanden waren (es war überall mit flatterband abgesperrt ) habe ich mein fahrzeug dann auf dem grünstreifen neben der fahrbahn der fritz-stricker-strasse abgestellt. nach dem flohmarktbesuch hatte ich eine verwarnung mit verwarnungsgeld in höhe von 30€ !

um schwierigkeiten aus dem weg zu gehen werde ich auch bezahlen. es waren auf der einen seite für solch eine veranstaltung viel zu wenig parkplätze vorhanden, auf der anderen seite bekomme ich ein, in meinen augen völlig unangemessenes verwarnungsgeld, weil ich auf einer "grünfläche" geparkt habe. ich hätte gerne ihre meinung dazu gewusst. man könnte ja fast anmehmen das viel möglicher parkraum abgesperrt wird, um die autofahrer (wie in meinem fall) zur kasse zu bitten. ich bin dafür,das verwarnungsgeld bei ordnungswidrigkeiten erhoben wird, aber angemessen! ich halte die 30 € ganz einfach für abzockerei!

mit freundlichem gruss,
paul omland

-3

Die Abstimmung ist geschlossen, da der Beitrag bereits archiviert wurde.