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Beantwortet
Autor G. Kleinbrahm am 04. August 2010
6489 Leser · 187 Stimmen (-89 / +98)

Wirtschaft und Finanzen

Sparvorschlag

Hallo Herr Lewe,
da ich ein Geschäft in einem Haus betreibe, in dem über mir vorwiegend Harz IV oder Sozialhilfe Empfänger wohnen,
ist mir folgendes in den letzten 13 Jahren aufgefallen.
Im Winter stehen fast den ganzen Tag die Fenster offen.
Ich gehe mitlerweile davon aus das diese Hausbewohner noch nie eine Nebenkostenabrechnung gesehen haben.
Warum geht man nicht hin und stellt den Verbrauch von Vergleichshaushalten fest, die ihre Nebenkosten selber
zahlen müssen. Alles was von Beziehern von Sozialleistungen mehr verbraucht wird müssten sie auch selber tragen.
So würde man diese Bürger zu einem verantwortungsvollen umgang mit teurer Energie bringen.
Ich glaube das diese Maßnahme der Stadt sehr viel Geld sparen könnte.

Mit freundlichen Grüßen

Gilbert Kleinbrahm

+9

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Antwort
von Markus Lewe am 24. September 2010
Markus Lewe

Sehr geehrter Herr Kleinbrahm,

ich begrüße Ihre Anregung, durch verantwortungsbewusstes Wohn- und Heizverhalten Energiekosten zu senken, damit sowohl die Mieter als auch die öffentliche Hand Kosten sparen können. Neben der wirtschaftlichen Komponente ist der Vorschlag auch unter ökologischen Gesichtspunkten sinnvoll.

Die Zahlung einer Pauschale für die Energiekosten von leistungsberechtigten Haushalten, die sich an dem Verbrauch von Vergleichshaushalten orientiert, ist in der Tat auf den ersten Blick naheliegend. In der Praxis ist dieses Verfahren allerdings nicht möglich. Die hier greifenden Leistungsgesetze sehen vor, dass Kosten der Heizung in tatsächlicher Höhe übernommen werden, soweit sie angemessen sind. Bei der Frage der Angemessenheit wird immer der Einzelfall geprüft. Hier müssen nach dem Gesetzgeber verschiedene, durchaus komplexe Anforderungen berücksichtigt werden: die persönlichen und familiären Verhältnisse, die Größe und Beschaffenheit der Wohnung, die vorhandenen Heizmöglichkeiten, die örtlichen Gegebenheiten sowie die Möglichkeiten, den Heizbedarf durch eigenes Verhalten senken zu können.

Im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende wäre darüber hinaus für eine Pauschalierung der Heizkosten eine Rechtsverordnung des Bundes erforderlich. Eine solche Verordnung gibt es nicht.

Es ist jedoch bereits heute so, dass die Kosten nicht mehr komplett übernommen werden, wenn unangemessen hohe Heizkosten nachweislich auf unwirtschaftliches Verhalten der Leistungsberechtigten zurückzuführen sind. Kann eine Änderung im (Heiz-)Verhalten auch durch gemeinsame Gespräche nicht erreicht werden, müssen die Betroffenen die Differenz zwischen den vom Amt als angemessen ermittelten Heizkosten und dem tatsächlichen Verbrauch selbst bezahlen.

Mit freundlichen Grüßen