Sehr geehrter Herr Kleinbrahm,
ich begrüße Ihre Anregung, durch verantwortungsbewusstes Wohn- und Heizverhalten Energiekosten zu senken, damit sowohl die Mieter als auch die öffentliche Hand Kosten sparen können. Neben der wirtschaftlichen Komponente ist der Vorschlag auch unter ökologischen Gesichtspunkten sinnvoll.
Die Zahlung einer Pauschale für die Energiekosten von leistungsberechtigten Haushalten, die sich an dem Verbrauch von Vergleichshaushalten orientiert, ist in der Tat auf den ersten Blick naheliegend. In der Praxis ist dieses Verfahren allerdings nicht möglich. Die hier greifenden Leistungsgesetze sehen vor, dass Kosten der Heizung in tatsächlicher Höhe übernommen werden, soweit sie angemessen sind. Bei der Frage der Angemessenheit wird immer der Einzelfall geprüft. Hier müssen nach dem Gesetzgeber verschiedene, durchaus komplexe Anforderungen berücksichtigt werden: die persönlichen und familiären Verhältnisse, die Größe und Beschaffenheit der Wohnung, die vorhandenen Heizmöglichkeiten, die örtlichen Gegebenheiten sowie die Möglichkeiten, den Heizbedarf durch eigenes Verhalten senken zu können.
Im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende wäre darüber hinaus für eine Pauschalierung der Heizkosten eine Rechtsverordnung des Bundes erforderlich. Eine solche Verordnung gibt es nicht.
Es ist jedoch bereits heute so, dass die Kosten nicht mehr komplett übernommen werden, wenn unangemessen hohe Heizkosten nachweislich auf unwirtschaftliches Verhalten der Leistungsberechtigten zurückzuführen sind. Kann eine Änderung im (Heiz-)Verhalten auch durch gemeinsame Gespräche nicht erreicht werden, müssen die Betroffenen die Differenz zwischen den vom Amt als angemessen ermittelten Heizkosten und dem tatsächlichen Verbrauch selbst bezahlen.
Mit freundlichen Grüßen