Sehr geehrter Herr Lucas,
die städtischen Bühnen sind ein wichtiger Bestandteil der – wie Sie in Ihrer Anfrage ebenfalls feststellten – reichen Kulturlandschaft unserer Stadt. Deshalb hat sich die Stadt Münster in schwierigen Zeiten immer zu ihrem Theaterhaus bekannt. Denken Sie nur an die Nachkriegszeit und den Wiederaufbau der Städtischen Bühnen ab dem Jahr 1954.
Die Neueröffnung 1956 wurde damals bundesweit als „Donnerschlag“ in der Theaterarchitektur gefeiert.
Das bedeutet natürlich nicht, dass wir die Augen vor der Realität verschließen: So wichtig das Theater für unsere Stadt ist, es kann und wird sich gegenüber den Sparbemühungen und Konsolidierungsnotwendigkeiten nicht verschließen. Bereits in den zurückliegenden Konsolidierungsrunden seit dem Jahr 2001 haben sich die Städtischen Bühnen beteiligt. So haben sie im Zuge der letzten Konsolidierung einen Sparbeitrag von über 600.000 Euro geleistet.
Im aktuell vorliegenden Konsolidierungskonzept sind die Städtischen Bühnen ebenfalls nicht ausgenommen worden. Der Sparbeitrag ist bereits vom Rat der Stadt Münster vorher festgelegt worden – er beläuft sich in den nächsten drei Jahren auf rund 1,2 Mio. Euro. Dieser Betrag ist in einem sogenannten Managementvertrag zwischen der Stadt und den Städtischen Bühnen vereinbart worden. Der Generalintendant und die Verwaltungsdirektorin des Theaters sind an die dort formulierten finanziellen Rahmenbedingungen gebunden.
Vor diesem Hintergrund ist es aus meiner Sicht entbehrlich, einen zusätzlichen „Sparauftrag“ in die Ausschreibung für die Stelle des Generalintendanten aufzunehmen.
Für die guten Wünsche für meine Arbeit möchte ich mich abschließend herzlich bedanken.
Mit freundlichen Grüßen