Sehr geehrter Herr Wunderlich,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage zur Verbesserung der Verkehrssituation am Aasee. Sie haben detailliert die Verkehrssituation beschrieben und auf einige Verkehrsprobleme hingewiesen – dazu möchte ich Ihnen Folgendes erläutern:
Der Zustand der Fahrbahnen in dem von Ihnen angesprochenen Bereich ist sicher nicht überall zufriedenstellend. Vom Tiefbauamt habe ich erfahren, dass Teilbereiche der Straßen bereits im anstehenden Bauprogramm vorgesehen sind. Der genaue Start der Reparaturen kann jedoch noch nicht genannt werden. Zurzeit werden die Maßnahmen für die Jahre 2011 und 2012 zusammengestellt und bis Ende des Jahres abgestimmt. In welcher Reihenfolge die Liste der Maßnahmen abgearbeitet werden, wird - in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln - zu Beginn des neuen Jahres 2011 festgelegt. Sie können also sicher sein, dass in absehbarer Zeit die Lärmbelastungen, die durch Schäden im Straßenbelag verursacht werden, sich wieder verringern.
Die Einrichtung von Tempo-30-Zonen ist in Münster flächendeckend erfolgt und seit Ende der 90er Jahre für die vorhandenen etwa 150 Wohngebiete abgeschlossen. Auch wenn Sie es sicher bedauern werden, dass die Einrichtung einer Tempo-30-Zone für die beiden Straßen Himmelreichallee und Adenauerallee nicht in Frage kommt, hoffe ich auf Ihr Verständnis. Denn für diese Entscheidung gibt es mehrere Gründe:
1. Die Planung der Tempo-30-Zonen ist seinerzeit auf Grundlage des vorhandenen Verkehrsstraßennetzes erfolgt. Hierzu zählen u. a. verkehrswichtige Straßen wie die Hammer Straße, Einsteinstraße, die Scharnhorstraße, Hüfferstraße, Sentruper Straße und eben auch die Himmelreichallee und die Adenauerallee. Diese Straßen haben wichtige Verbindungsfunktionen für die Gesamtstadt und für die Verbindung der Stadtteile. Himmelreichallee und Adenauerallee sind zudem bedeutsam für die Erschließung des Freizeitareals Aasee und für den Zentralfriedhof. Diese Einrichtungen haben nicht nur gesamtstädtische, sondern – vor allem der Bereich Aasee – auch eine überregionale Bedeutung über Münster hinaus. Für die Verkehrsstraßen gilt die nach der Straßenverkehrsordnung im Allgemeinen festgelegte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Sie können nicht als Tempo-30-Zonen eingerichtet werden.
2. Im 20-Minuten-Takt verkehrt die Buslinie 14 der Stadtwerke Münster auf der Himmelreich- und Adenauerallee auf einer Streckenlänge von ca. 1000m. Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone würde für den Buslinienverkehr spürbare Fahrtzeitverluste bedeuten.
3. Entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung weisen beide Straßen auch das für eine Verkehrsstraße typische Erscheinungsbild auf. Es sind benutzungspflichtige Radwege und die Beschilderung der Vorfahrt im gesamten Straßenzug vorhanden. In einer Tempo-30-Zone darf es gemäß Straßenverkehrsordnung keine benutzungspflichtigen Radwege mehr geben.
4. Die Wohnbebauung erstreckt sich lediglich auf der Südwestseite der Himmelreichallee; auf der Nordostseite gibt es durchgehend großflächige Einrichtungen wie die Musikhochschule und die LBS. Die Adenauerallee ist eine reine Verkehrsstraße ganz ohne Wohnbebauung.
Wie Sie wissen, ist Ende September eine mehrtägige Untersuchung zur Messung der Geschwindigkeiten und der Kfz-Belastung abgeschlossen worden. Die Ergebnisse sind Ihnen bereits durch das Ordnungsamt mitgeteilt worden. Von der deutlich überwiegenden Mehrheit der Kraftfahrzeuge wird die maximal erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 50km/h eingehalten, obwohl hier aufgrund der übersichtlichen Strecke und der für eine Verkehrsstraße moderaten Verkehrsbelastung durchaus höhere Geschwindigkeiten möglich, wenn auch nicht erlaubt sind.
Der Bericht der Polizei zur Unfalllage zeigt auf beiden Straßen keine Auffälligkeiten, die auf Unfallschwerpunkte hinweisen würden. Die Polizei beabsichtigt daher nicht, in Zukunft Geschwindigkeitskontrollen vorzunehmen.
Ich hoffe, Sie können anhand meiner Ausführungen nachvollziehen, dass eine Herausnahme der beiden Verkehrsstraßen Himmelreichallee und Adenauerallee aus dem Verkehrsstraßennetz und die Einrichtung einer Tempo-30-Zone leider nicht befürwortet werden kann.
Mit freundlichen Grüßen