Sehr geehrter Herr Hartmann,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zunächst eine Information vorab: Von den Bahnübergängen in Münster liegen nur zwei im Zuständigkeitsbereich der Stadt – der an der Warendorfer Straße, Höhe Danziger Freiheit und der am Schifffahrter Damm. Für die übrigen Übergänge ist die DB Netz AG entweder alleine oder in Kooperation mit dem Landesbetrieb Straßen NRW zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich zu diesen Übergängen deshalb keine Aussage machen kann. Bezüglich der beiden in städtischer Verantwortung liegender Bahnübergänge werde ich Ihre Fragen aber selbstverständlich gerne beantworten.
Bei den oben genannten Bahnübergängen – also sowohl an der Warendorfer Straße als auch am Schifffahrter Damm – ist die Ampelanlage für den Straßenverkehr mit der Bahnsicherungstechnik kombiniert. Das hier in der Stadtverwaltung zuständige Tiefbauamt steht bereits seit 2009 mit der DB Netz AG in Kontakt, um eine schnellstmögliche gemeinsame Erneuerung der Bahnsicherungsanlagen voranzutreiben. Bislang kam von dort aber die Auskunft, dass die DB Netz AG erst ab dem Jahr 2016 die entsprechenden Finanzmittel für die Erneuerung der Übergänge einplant. Eine vorzeitige Lösung scheiterte also an der unterschiedlichen Priorisierung der Arbeiten: Die Planungen wurden von Seiten der DB Netz AG nicht mit der gleichen Dringlichkeit betrieben wie vom Tiefbauamt.
Aufgrund der hohen Investitionskosten und der langfristig angelegten Haushaltsplanungen konnte die DB Netz AG bislang nicht zum Vorziehen der Investitionen bewegt werden. Auf eine Zusammenarbeit mit der AG sind wir jedoch zwingend angewiesen: Denn eine separate Erneuerung der Ampeltechnik unabhängig von der Bahnsicherungstechnik ist aufgrund der vorhandenen technischen Systeme nicht möglich. Mit der Erneuerung der Ampeln durch die Stadt wäre eine automatische Bahnsicherung nicht mehr möglich gewesen – jede Zugfahrt hätte von Bahnübergangsposten manuell gesichert werden müssen. Unter Berücksichtigung dieses Umstandes hat die Stadt deshalb auf einen vorgezogenen Austausch der Ampelanlage verzichtet.
Was die konkreten Planungen bezüglich der Verkehrssicherheit an Bahnübergängen und Ampelanlagen angeht, so ist das städtische Tiefbauamt aufgrund des endgültigen Ausfalls des Steuergerätes der Anlage an der Warendorfer Straße (in Höhe der Danziger Freiheit) aktuell mit der DB Netz AG in Gesprächen. Es ist klar geworden, dass beide Bahnsicherungsanlagen – also sowohl die an der Warendorfer Straße als auch die am Schifffahrter Damm – gleichzeitig erneuert werden müssen, da sie technisch miteinander verknüpft sind. Die DB Netz AG will versuchen, die Finanzmittel für die Erneuerung der beiden Bahnübergänge kurzfristig bereitzustellen. Wann das genau passieren wird, lässt sich zurzeit leider noch nicht beantworten – angesichts der aktuellen Situation ist aber klar, dass es sich nicht noch Jahre hinziehen wird.
Nach dem aktuellen Stand der Technik werden dann bei der Erneuerung an jedem Bahnübergang zwei eigenständige Sicherungsanlagen installiert, eine für die Bahnsicherung und eine für die Regelung des Straßenverkehrs. Diese beiden Anlagen tauschen über eine definierte Schnittstelle Daten aus, so können sie bei einer Zugfahrt koordiniert geschaltet werden. Jede Anlage funktioniert komplett eigenständig, das heißt, sie verfügt über ein eigenes Steuergerät und eigene Signale, so dass sie bei einem Ausfall der anderen Anlage ihren Part autark übernehmen kann.
Dadurch werden die Zuverlässigkeit der gesamten Anlage und somit auch die Verkehrssicherheit in diesem Bereich deutlich erhöht. Hinsichtlich der sich in der städtischen Zuständigkeit befindlichen Bahnübergänge ist das Thema mit der abgeschlossenen Erneuerung der Übergänge dann abgeschlossen.
Mit freundlichen Grüßen