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Autor T. Schmalbrock am 30. Mai 2010
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Mobilität und Verkehr

Verkehrssicherungspflicht

Sehr geehrter Herr Markus Lewe, nicht nur als Hundehalter ärgert mich der unzählige Unrat in den Parkanlagen, bes. im Wienburgpark nach den wöchentlichen Grillaktionen oder hinter dem Schloss, da der alte Überwasserfriedhof dann dort immer total versaut wird. Zudem die Flut von Glasscherben, die ein großes Ärgernis bereiten, da nur eine verletzte Hundepfote schon ca. 120,00 € an Tierarztkosten zur Folge hat. Das immer auch nach Großveranstaltungen in der Stadt, wie Eurocity, Hafenfest oder andere. Warum ist es der Stadt Münster nicht möglich eine solche Regelung zu treffen, wie sie in Köln jetzt eingeführt wurde. Glasflaschenbesitzer und Zerstörer zahlen ein erhebliches Bußgeld, so auch die Wildpinkler, besonders im Kuhviertel ein Ärgernis. Und da ich so die Freilaufflächen in der Stadt aus zahlreichen Gründen mit dem Hund nur in den Wintermonaten benutzen kann und ich zudem immer peinlich darauf achte, sein Geschäft fach und sachgerecht zu entsorgen, bitte ich um die Steuerentlastung (Hundesteuer) in den Monaten von April bis September jeden Jahres. Würden sich hier alle Hundbesitzer der Stadt Münster zusammen tun, würde sich eventuell was ändern können. Die nächste Tierarztrechnung bezgl. Pfotenverletzung einer Schnittwunde durch Bierflaschenscherbe überreiiche ich ihnen auch gerne persönlich zur Weiterleitung an das zuständige Amt bezogen auf die Verkehrssicherungspflicht der Stadt.
Wir sehen uns vielleicht mal beim Kaffeetrinken bei Kleimann, dazu lade ich sie recht herzlich ein, oder bei mir zu Hause im Garten. Dazu lade ich Sie gerne ein, auch zusammen mit ihrer Frau und mit meiner?
Entschuldigen Sie bitte meinen fragmentarischen Schreibstil, auch wenn ich noch einige Wörter übrig behalte bei diesem Serviceangebot (noch 338). Gruß: Thomas Schmalbrock

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