Sehr geehrte Frau Dobrick,
vielen Dank für Ihre Anfrage in meinem Forum " direktzu.de/platzeck ".
Ihr Wissensdurst spiegelt die Erwartung, die viele Bürgerinnen und Bürger an die Fertigstellung des BBI haben. Er ist das größte Infrastrukturprojekt in unserem Teil Deutschlands und für unsere Region eine Startbahn in die Zukunft.
Ihre Fragen verlangen eine detaillierte Antwort. Dabei komme ich ohne Fachbegriffe nicht aus. Ich hoffe, Sie sehen mir auch nach, wenn ich an mancher Stelle etwas weiter aushole. Ich halte das für das Verständnis wichtig.
Sogenannte Projektträgerin für den Ausbau des Flughafens Schönefeld zum Flughafen Berlin Brandenburg International (BBI) ist die Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH (FBS). Gesellschafter der FBS sind die Bundesrepublik Deutschland zu 26 Prozent sowie die Länder Berlin und Brandenburg zu je 37 Prozent.
Der Flughafen BBI liegt nicht – wie Sie annehmen – in Berlin, sondern auf brandenburgischem Gebiet. Dort ist auch der Sitz der Geschäftsführung der FBS. Das hat zur Folge, dass die Ertragshoheit für Steuern grundsätzlich beim Land Brandenburg liegt – was nicht heißt, dass das Land Bandenburg alles alleine kassiert. Nehmen Sie nur die Entwicklung des Flughafenumfelds. Ich rechne damit, dass Tausende Arbeitsplätze bei Firmen entstehen, für die der BBI gewissermaßen das Tor in die deutsche Hauptstadtregion ist, zum Beispiel in der Transport- und Logistikbranche, aber auch in Forschung und Entwicklung. Es ist der Standort dieser Firmen, der darüber entscheidet, wo Steuern hingehen. Oder anders gesagt: die Beteiligung der Gemeinden und Länder an einzelnen Steuerarten erfolgt dabei nach verschiedenen Maßstäben in Abhängigkeit von der Lage der dort tätigen Betriebe.
Generell gilt folgendes: Die Gemeinden werden durch die auf ihrem Gebiet unterhaltenen Betriebe anteilig an der Gewerbesteuer beteiligt. Derselbe Maßstab gilt für die Beteiligung der Länder an der Körperschaftsteuer. Der Anteil der dem Land zustehenden Lohnsteuer bestimmt sich nach dem Wohnsitz der Arbeitnehmer.
Die Besteuerung des Flughafenbetriebes und der sich im Umfeld des Flughafens BBI auf brandenburgischem Gebiet ansiedelnden Unternehmen erfolgt durch die brandenburgische Steuerverwaltung. Die Berliner Steuerverwaltung ist demzufolge zuständig für die Besteuerung der Unternehmen, die sich auf Gewerbeflächen auf dem Gebiet der Bundeshauptstadt ansiedeln.
Durch den BBI kann die Region mit Zehntausenden neuen Arbeitsplätzen rechnen. Die direkt am Flughafen tätigen Firmen sind in der Regel bestrebt, ihre neuen Mitarbeiter aus der Region zu rekrutieren. Dabei spielt natürlich die Qualifikation der Bewerber eine wichtige Rolle. Die Praxis zeigt auch, dass Fluggesellschaften wie EasyJet oder Germanwings vorwiegend auf Arbeitskräfte aus der Region zurückgreifen, insbesondere was das Kabinenpersonal anbetrifft. Aber auch Flugzeugmechaniker werden überwiegend aus der Region eingestellt, da es hier entsprechend qualifiziertes Personal gibt.
Sie sehen also, das Projekt Flughafen Berlin Brandenburg International ist für unsere Region von enormer wirtschaftlicher und politischer Bedeutung. Es wird nicht nur für unsere beiden Bundesländer ein neues leistungsfähiges und einladendes „Tor zur Welt“ darstellen, es wird auch gravierende positive Auswirkungen auf die Beschäftigung und die Leistungsfähigkeit der ganzen Region haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Matthias Platzeck
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