Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie sicher aus den Medien erfahren haben, werde ich am 28. August vom Amt des Ministerpräsidenten zurücktreten. Deshalb wird es mir künftig nicht mehr möglich sein, Ihre Fragen an dieser Stelle zu beantworten. Der Bürgerdialog über das Onlineportal direktzu.de hat in den zurückliegenden Jahren eine Vielzahl von Anliegen und Problemen von Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern, thematisiert. Ich habe mich über die anhaltende Resonanz sehr gefreut. Sie dokumentierte Ihr Interesse am Lebensumfeld, aber auch an politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fragen. Das Portal war für mich wichtiger Anzeiger, welche Sorgen, Probleme oder Anliegen die Menschen im Land bewegen. Es bot die Möglichkeit, politische Bewertungen aus der brandenburgischen Bevölkerung ungefiltert und direkt zu erfahren. Und ebenso offen und geradeheraus habe ich mich stets um Antwort bemüht. Für mich war darüber hinaus entscheidend, dass das Voting-Verfahren den öffentlichen Diskurs bei uns im Land befördert. Fragesteller und auch ich wussten dadurch: Das interessiert Viele!

Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihr Vertrauen und die vielen interessanten Fragen und Einschätzungen.

Herzlichst

Ihr

Matthias Platzeck

Archiviert
Autor Birgit Bleck am 02. August 2007
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Sonstiges

Fammilienzusammenführung

Ich wende mich als Ehefrau eines indischen Staatsbürgers mit einer dringenden Anfrage an Sie. Mein Mann und ich haben in Schweden geheiratet und die Ehe in Deutschland anerkennen lassen. Zur Erteilung einer Aufenhaltserlaubnis ist es nach Aussage der Ausländerbehörde jedoch notwendig, dass mein Mann das Visumverfahren nachholt;also ausreist und mit einem Visum zur Familienzusammenführung wieder nach Deutschland einreist.Grundsätzlich ist mein Mann bereit , dieses Visumverfahren nachzuholen.
Doch nun zu meiner Frage an Sie.
Wie kann es sein , dass in Ihrer Stadt Ausländer nach Heirat dieses Visumverfahren nicht nachholen müssen und mein Mann hier in Stadt Brandenburg dazu verpflichtet wird ?
Steht nicht jdedem Menschen das gleiche Recht zu ?
Wir haben die Befürchtung ,dass mit der Ausreise es zu einer längerfristigen Trennung von uns beiden führt, was für uns psychisch schwer zu ertragen wäre.
Wir wären Ihnen sehr verbunden, wenn Sie uns eine baldige Anwort zukommen lassen könnten. Wir bedanken uns schon im Voraus vielmals und verbleiben

Mit freundlichen Grüßen
Birgit Bleck und Jaswinder Singh

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