Sehr geehrter Herr Grund,
seien Sie versichert, dass wir im Land Brandenburg alles dafür tun, bürokratische Hemmnisse insbesondere auch für Wirtschaftsunternehmen abzubauen. Deshalb habe ich mir die Ursachen für die von Ihnen geschilderte Situation der teilweise zu langen Verweildauer von Anträgen zur Genehmigung von Großraum- und Schwertransporten vom Landesbetrieb Straßenwesen schildern lassen.
Demnach waren es verschiedene Umstände, die unglücklicherweise zu dem Rückstau führten. Selbstverständlich wurden aber bereits Maßnahmen ergriffen, um die sowohl für die Antragsteller aber auch für die Mitarbeiter des Landesbetriebs unbefriedigende Situation zu entschärfen.
Im Einzelnen: Einen erheblichen Anteil an der Situation hat die sprunghaft gestiegene Anzahl von Anträgen für die Sondernutzungserlaubnisse. Diese lag in den letzten Jahren im zweistelligen Prozentbereich (z.B. 2007 um 15 % und 2008 um 12 % zum jeweiligen Vorjahr). Die Tendenz setzt sich auch in diesem Jahr fort.
Verschärft wird die Situation durch eine Vielzahl von Großbaustellen auf Autobahnen und in unserem Bundes- und Landesstraßennetz, die zu Streckenänderungen führen und damit die notwendigen Anhörungsverfahren bei den Straßenbaulastträgern erheblich verlängern.
Mir wurde vermittelt, dass der Vorstand des Landesbetriebes unmittelbar und weitreichend reagiert hat, um die Antragsbearbeitung zu beschleunigen. Es wurde auch zusätzlich Personal eingesetzt. Dies ermöglichte kurzfristig eine konsequente Aufarbeitung von Rückständen und wird mittelfristig eine nachhaltige Verbesserung der gesamten Situation bei der Genehmigung von Ihnen beschriebener Transporte im Land Brandenburg sicherstellen.
Als weitere, besonders wichtige Maßnahme stellt sich für mich die seit einem Jahr vorbereitete und zum 01. Juni diesen Jahres vollzogene Umstellung des gesamten Anhörungsverfahrens unter Verwendung des Systems VEMAGS dar. Mit diesem Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte ist in Brandenburg, deutschlandweit bisher einmalig, die Bearbeitung von der Antragstellung, über die Anhörung der Straßenbaulastträger und der notwendigen statischen Nachrechnung der befahrenen Brückenbauwerke bis hin zum Genehmigungsbescheid in einem miteinander verflochtenen Programmsystem möglich.
Wir in Brandenburg hoffen, dass dieses System für Unternehmen wie Ihres, sehr geehrter Herr Grund, wesentliche Vereinfachungen und mehr Service bringen wird. Deshalb bin ich von den Mitarbeitern des Landesbetriebs gebeten worden, für die Verwendung des Verfahrensmanagement (VEMAGS) auch in Ihrer Firma zu werben. Nebenbei: Mit diesem Verfahren können Sie jederzeit den Bearbeitungsstand Ihres Antrages "online" verfolgen und bei Erfordernis die gerade bearbeitende Stelle direkt um Auskunft befragen. Ihre örtliche Erlaubnis- und Genehmigungsbehörde, aber auch der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg werden Ihnen gern nähere Auskünfte geben.
Gegenstand meiner Nachfragen war auch die von Ihnen kritisierte telefonische Erreichbarkeit. Auch hier gebe ich gern meine Erkenntnisse weiter: In der Genehmigungsbehörde sind während der Geschäftszeiten Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 11.00 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr sowie Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr mindestens zwei Mitarbeiter für telefonische Auskünfte verfügbar. Bei größerem Bedarf wird dieser Bereich um eine weitere Person verstärkt. Darüber hinaus ist die Genehmigungsstelle auch per e-Mail unter AGST@LS.Brandenburg.de erreichbar. Das Postfach wird mehrfach am Tag geleert und die Anfragen bearbeitet. Letztendlich, so mein letzter Hinweis, steht bei besonders dringenden Angelegenheiten auch der im Landesbetrieb Straßenwesen für GST zuständige Vorstand für Bau und Betrieb für Auskünfte zur Verfügung.
Ich würde mich freuen, sehr geehrter Herr Grund, wenn sich mein Land bei künftigen Vergleichen im Vorderfeld Ihrer Bewertungen befindet - wenn nicht, lassen Sie es mich erneut wissen.
Mit freundlichem Gruß
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