Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie sicher aus den Medien erfahren haben, werde ich am 28. August vom Amt des Ministerpräsidenten zurücktreten. Deshalb wird es mir künftig nicht mehr möglich sein, Ihre Fragen an dieser Stelle zu beantworten. Der Bürgerdialog über das Onlineportal direktzu.de hat in den zurückliegenden Jahren eine Vielzahl von Anliegen und Problemen von Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern, thematisiert. Ich habe mich über die anhaltende Resonanz sehr gefreut. Sie dokumentierte Ihr Interesse am Lebensumfeld, aber auch an politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fragen. Das Portal war für mich wichtiger Anzeiger, welche Sorgen, Probleme oder Anliegen die Menschen im Land bewegen. Es bot die Möglichkeit, politische Bewertungen aus der brandenburgischen Bevölkerung ungefiltert und direkt zu erfahren. Und ebenso offen und geradeheraus habe ich mich stets um Antwort bemüht. Für mich war darüber hinaus entscheidend, dass das Voting-Verfahren den öffentlichen Diskurs bei uns im Land befördert. Fragesteller und auch ich wussten dadurch: Das interessiert Viele!

Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihr Vertrauen und die vielen interessanten Fragen und Einschätzungen.

Herzlichst

Ihr

Matthias Platzeck

Beantwortet
Autor M. Poschenrieder am 08. Juni 2010

Umwelt

Schweinemastanlage Haßleben

Antwort
von Matthias Platzeck am 28. Juli 2010
Matthias Platzeck

Sehr geehrter Herr Poschenrieder,

ich freue mich, dass Sie als Berliner Bürger ein so reges Interesse für die Menschen und die Natur in Ihrem Brandenburger Umland bekunden und stimme Ihnen uneingeschränkt zu, wenn Sie die Uckermark zu den schönsten Regionen unseres Landes zählen. Die Region ist nicht nur ein beliebtes Naherholungsgebiet für die heimische Bevölkerung, sondern auch Tourismusmagnet.

Die Frage, die Sie mir gestellt haben, geht davon aus, dass die Landesregierung über die Schweinemastanlage Haßleben entscheidet. Dem ist nicht so. Das Vorhaben ist nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz in einem Genehmigungsverfahren zu entscheiden. Die Öffentlichkeit, d.h. Sie und alle anderen Bürger und öffentliche Einrichtungen haben das Recht, sich in diesem Verfahren mit ihren Belangen zu Wort zu melden. Diese Meinungsäußerungen müssen bei der Entscheidung über die Anlage mit abgewogen werden. Schließlich geht es neben wirtschaftlichen Interessen auch um den Erhalt von Lebensqualität. Für die Durchführung des Verfahrens und die Entscheidung ist im Land Brandenburg das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zuständig.

Gestatten Sie mir, lieber Herr Poschenrieder, als ehemaliger Umweltminister noch einen zusätzlichen verwaltungsrechtlichen Exkurs: Diese immissionsschutzrechtliche Genehmigung ist eine so genannte gebundene Verwaltungsentscheidung. Das bedeutet, dass sie einerseits nur erteilt werden darf, wenn sichergestellt ist, dass alle geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden können. Andererseits ist die Genehmigung zu erteilen, wenn alle Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt sind. Es besteht dann ein Rechtsanspruch auf die Genehmigung. Diejenigen, die in der öffentlichen Beteiligung Einwände gegen die beantragte Anlage erhoben haben, können im Falle einer Genehmigung dagegen Widerspruch einlegen. Ebenso kann der Antragsteller im Falle der Ablehnung seines Antrages verfahren.

Dass es solche Regeln für das von Ihnen angesprochene und für andere Verfahren mit Auswirkungen auf die Gesellschaft und die Umwelt gibt, ist ein für Bürger und Gesellschaft nicht zu unterschätzender Wert. Er sichert u.a. auch, dass Politiker nicht in ein solches Verfahren eingreifen und die Entscheidung beeinflussen können.

Ich bin überzeugt davon, dass die Genehmigungsbehörde ihre Entscheidung erst nach gründlicher Prüfung und mit großer Sorgfalt treffen wird.

Mit freundlichen Grüßen