Liebe Leserinnen und Leser,

Dietmar Woidke übernahm das Amt des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg nach dem Rücktritt von Matthias Platzeck. Er führte den bestehenden Bürgerdialog mit den Bürgerinnen und Bürgern in Brandenburg fort. Bis zu den Landtagswahlen im September 2014 beantwortete er auf der Plattform direktzu Woidke 1.548 Anliegen, die von 13.662 Nutzern gelesen wurden.

Auf Facebook wird Herr Woidke weiterhin regelmäßig über politische Ereignisse im Land Brandenburg informieren und für den transparenten Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern bereitstehen.

Beantwortet
Autor Erhard Jakob am 23. Januar 2014
13482 Leser · 22 Stimmen (-3 / +19) · 7 Kommentare

Sonstiges

Zuständigkeiten

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

seit mehr als 60 Jahren wohne ich in Sachsen und somit sind
Sie als MP von Brandenburg für mich nicht zuständig.

Trotzdem möchte ich mich mit einer Frage, bzw. mit
meinen Sorgen und Nöten, an Sie wenden.

Das gleiche gilt auch für die
Bearbeitung von Straftaten.

Wenn im Freistaat Sachsen eine Straftat begangen wurde,
dann ist die Staatsanwaltschaft von Sachsen
für die Aufklärung zuständig.

Nun gibt es das Gesetz, dass der Justizminister der Staats-
anwaltschaft gegenüber weisungsbefugt ist.

Was ist aber, wenn der Justizminister
selbst eine Straftat begangen hat?

In diesem Fall wird er natürlich die Anweisung geben,
die Anzeige bzw. das eingeleitete "Vor"Ermittlungs-
verfahren, unaufgeklärt einzustellen.

Und gerade das ist in meiner Anzeige *Verdacht
auf Falschbeurkundung im Amt* eingetreten.

In so einem speziellen Fall haben auch andere Länder das
Recht, eine diesbezügliche Anzeige aufzunehmen
und die angezeigte Straftat aufzuklären.

Diesen Weg bin ich gegangen und habe vor geraumer Zeit
im Land Brandenburg (Senftenberg) eine solche Straf-
anzeige erstattet. Verbunden mit der Maßgabe, bzw.
der Bitte, die Sache nicht an den Freistaat Sachsen
abzugeben.Leider wurde sie trotzdem an die
Staatsanwaltschaft in Sachsen abgegeben.

Hier wurde logischerweise das eingeleitete Verfahren
abrupt und unaufgeklärt eingestellt.
.
Die Sache ist zwar formaljuristisch bzw. strafrechtlich jetzt
längst verjährt. Moralisch bzw. zivilrechtlich ist die Sache
mit an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit
noch lange nicht verjährt.

Ich möchte Sie fragen, ob Sie sich für die Aufklärung
der angezeigten Straftat und somit auch für die
begrenzung des verursachten Vertrauens-
schaden, einsetzen wollen?

Mit freundlichen Grüßen

Erhard Jakob

+16

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Antwort
von Dietmar Woidke am 31. März 2014
Dietmar Woidke

Sehr geehrter Herr Jakob,

vielen Dank für Ihre Frage. Auch wenn Sie sich auf direktzu.de öffentlich dazu äußern, bitte ich Sie um Verständnis dafür, dass ich Sachverhalte aus dem Zuständigkeitsbereich anderer Bundesländer nicht bewerten kann und darf.

Mit freundlichen Grüßen


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