Liebe Leserinnen und Leser,

Dietmar Woidke übernahm das Amt des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg nach dem Rücktritt von Matthias Platzeck. Er führte den bestehenden Bürgerdialog mit den Bürgerinnen und Bürgern in Brandenburg fort. Bis zu den Landtagswahlen im September 2014 beantwortete er auf der Plattform direktzu Woidke 1.548 Anliegen, die von 13.662 Nutzern gelesen wurden.

Auf Facebook wird Herr Woidke weiterhin regelmäßig über politische Ereignisse im Land Brandenburg informieren und für den transparenten Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern bereitstehen.

Beantwortet
Autor Günter Deißler am 28. Januar 2014
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Landesregierung

Bodenreformaffäre im Land Brandenburg an Neusiedlererben

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Woidke,

ich bin Bürger des Landes Brandenburg und möchte Ihnen mein Anliegen schildern. Es geht mir hierbei um eine Wiedergutmachung von Neusiedlererben.

1945 wurden östlich der Oder und Neiße zahlreiche Menschen von ihren Grundstücken vertrieben. Aufgrund dieser Vertreibungen wurde zu DDR Zeiten die Bodenreform durchgeführt, um den vertriebenen Menschen eine neue Perspektive zu geben. 1945 bis 1949 hat man auf Antrag von der Bodenreform Bodenreformgrundstücke erhalten. Jedoch musste man diese Bodenreformgrundstücke mit einem Kaufpreis bezahlen. Man gab den neuen Grundstücksbesitzern die Möglichkeit einer Schuldverschreibung. So konnte man in den kommenden 10 Jahren jeweils 10% des Kaufpreises begleichen. Für jemanden, der gar keine finanzielle Möglichkeiten hatte, konnte für die Finanzierung der Grundstücke einen Kredit aufnehmen, so dass man nur jedes Jahr 1% Tilgung und 1% Zinsen begleichen musste, jedoch über einen längeren Zeitraum. Nach Abschluss der Formalitäten erhielten die Neusiedler für ihre Grundstücke eine entsprechende Urkunde, aus der hervorging, dass es sich um ein persönlich vererbbares Eigentum handelt.

Nach der Wiedervereinigung Deutschlands haben die Neuen Bundesländer die Bodenreformgrundstücke der Neusiedlererbe auf sich übertragen, auch von Familien, die in der Landwirtschaft gearbeitet haben. Besonders massiv und radikal ging das Land Brandenburg dabei vor, obwohl für die Bodenreformgrundstück ein Kaufpreis bezahlt wurde.

Ich habe bis 1998 den Bodenreformkredit meiner Eltern abgezahlt, da ich laut Gerichtsverfahren in den Jahren 1989/90 dazu verpflichtet wurde, obwohl ich kein LPG Mitglied war. Das Land Brandenburg hat die Neusiedlererben von ihren Grundstücken heraus geklagt, was für die Erben zusätzliche hohe Kosten verursachte, so dass einige Betroffene Privatinsolvenz anmelden mussten. Hier ist großes Unrecht durch das Land Brandenburg entstanden.

Man hat jetzt im Land Brandenburg eine Enquetekommission eingerichtet zur Aufarbeitung der Vergangenheit. Hierzu hat die Enquetekommission ein Gutachten zur Evaluierung des Eigentumstransformationsprozesses in der brandenburgischen Landwirtschaft nach 1989 beauftragt, welches von Herrn Dr. Purps verfasst wurde. Das Gutachten bestätigt das Unrecht, was den Neusiedlererben durch das Land Brandenburg widerfahren ist.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben daraufhin ein Gesetzesentwurf in den Landtag eingebracht. Dieses Bodenreformwiedergutmachungsgesetz soll das entstandene Unrecht wieder heilen. Die Fraktionen der SPD und Linken haben sich bei der Abstimmung verweigert.

Wie stehen Sie, Herr Ministerpräsident, und die Landesregierung des Land Brandenburgs zu dem Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen?

Was gedenken Sie, als Ministerpräsident zu unternehmen um dieses große Unrecht wieder gutzumachen?

Ich würde mich über eine Antwort freuen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Günter Deißler

+79

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Antwort
von Dietmar Woidke am 11. April 2014
Dietmar Woidke

Sehr geehrter Herr Deißler,

vielen Dank für Ihren Beitrag auf meinem Internetportal. Die von Ihnen aufgeworfene Thematik ist eine der kompliziertesten Materien der Nachwendezeit. Mit der als Nachzeichnung der Bodenreform bezeichneten Bestimmungen wurde die rechtliche Grundlage für jene Entscheidungen gelegt, die im Grunde bereits vor 1990 nach der in der DDR geltenden Besitzwechselverordnung zu treffen gewesen wären. Die von Ihnen als Unrecht empfundene Durchsetzung der Landesansprüche entsprach der geltenden Rechtslage und ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung verfassungs- und europarechtskonform. Ihrem Begehren zu folgen bedeutete im Ergebnis also eine Nichtanerkennung der geltenden Rechtslage.

Sehr geehrter Herr Deißler, auch die Verfassungsorgane des Landes Brandenburg haben eindeutig Stellung bezogen: Der Gesetzentwurf eine Bodenreformwiedergutmachungsgesetzes wurde nicht angenommen. Der Erlass eines Gesetzes erfordert eine entsprechende Gesetzgebungskompetenz, an deren Bestehen die Mehrheit des Landtages wohl Zweifel hatten.

Ich muss Sie um Verständnis bitten, dass ich davon absehe, Gesetzentwürfe zu kommentieren, die keine demokratische Mehrheit gefunden haben.

Mit freundlichen Grüßen


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