Liebe Leserinnen und Leser,

Dietmar Woidke übernahm das Amt des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg nach dem Rücktritt von Matthias Platzeck. Er führte den bestehenden Bürgerdialog mit den Bürgerinnen und Bürgern in Brandenburg fort. Bis zu den Landtagswahlen im September 2014 beantwortete er auf der Plattform direktzu Woidke 1.548 Anliegen, die von 13.662 Nutzern gelesen wurden.

Auf Facebook wird Herr Woidke weiterhin regelmäßig über politische Ereignisse im Land Brandenburg informieren und für den transparenten Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern bereitstehen.

Beantwortet
Autor Günter Deißler am 28. Januar 2014

Landesregierung

Bodenreformaffäre im Land Brandenburg an Neusiedlererben

Antwort
von Dietmar Woidke am 11. April 2014
Dietmar Woidke

Sehr geehrter Herr Deißler,

vielen Dank für Ihren Beitrag auf meinem Internetportal. Die von Ihnen aufgeworfene Thematik ist eine der kompliziertesten Materien der Nachwendezeit. Mit der als Nachzeichnung der Bodenreform bezeichneten Bestimmungen wurde die rechtliche Grundlage für jene Entscheidungen gelegt, die im Grunde bereits vor 1990 nach der in der DDR geltenden Besitzwechselverordnung zu treffen gewesen wären. Die von Ihnen als Unrecht empfundene Durchsetzung der Landesansprüche entsprach der geltenden Rechtslage und ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung verfassungs- und europarechtskonform. Ihrem Begehren zu folgen bedeutete im Ergebnis also eine Nichtanerkennung der geltenden Rechtslage.

Sehr geehrter Herr Deißler, auch die Verfassungsorgane des Landes Brandenburg haben eindeutig Stellung bezogen: Der Gesetzentwurf eine Bodenreformwiedergutmachungsgesetzes wurde nicht angenommen. Der Erlass eines Gesetzes erfordert eine entsprechende Gesetzgebungskompetenz, an deren Bestehen die Mehrheit des Landtages wohl Zweifel hatten.

Ich muss Sie um Verständnis bitten, dass ich davon absehe, Gesetzentwürfe zu kommentieren, die keine demokratische Mehrheit gefunden haben.

Mit freundlichen Grüßen


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