Sehr geehrter Herr Körmer,
haben Sie vielen Dank für Ihren Eintrag auf meinem Portal. Es ist menschlich durchaus nachzuvollziehen, wenn Sie eine Tierhaltungsanlage nicht vor der eignen Haustür haben möchten. Die fachliche Korrektheit und damit die Kompetenz der Mitarbeiter einer Behörde aber grundsätzlich anzuzweifeln, halte ich jedoch für unangebracht.
Wie Sie der Antwort auf Ihr größtenteils inhaltsgleiches Schreiben an die Ministerin für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz entnehmen können, ist - entgegen Ihrer Annahme - das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz mit qualifiziertem Personal ausgestattet, das in der Lage ist, die Umweltauswirkungen einer Tierhaltungsanlage auch ohne die Hinzuziehung von Sachverständigen abschließend zu beurteilen.
Ich habe ebenso wie die zuständige Ministerin, Frau Tack, keinen Zweifel daran, dass die Prüfung der Genehmigungsfähigkeit der von Ihnen angesprochenen Anlage im Einklang mit den geltenden Vorschriften und mit der gebotenen Unabhängigkeit erfolgt und dass dabei alle Vorschriften zum Schutz der Allgemeinheit, der Nachbarschaft und der Umwelt beachtet werden.
Der Entscheidung der Genehmigungsbehörde kann ich nicht vorgreifen, so dass auch ich Sie darauf verweisen muss, zunächst die Entscheidung der Genehmigungsbehörde abzuwarten und gegebenenfalls Widerspruch gegen diese zu erheben, wenn Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung haben.
Für eine wie von Ihnen geforderte Reform des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz sehe ich keinen Anlass. Ich kann versichern, dass die Entscheidungen der Genehmigungsbehörde ein hohes Maß an Rechtssicherheit aufweisen.
Mit freundlichen Grüßen
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