Liebe Leserinnen und Leser,

Dietmar Woidke übernahm das Amt des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg nach dem Rücktritt von Matthias Platzeck. Er führte den bestehenden Bürgerdialog mit den Bürgerinnen und Bürgern in Brandenburg fort. Bis zu den Landtagswahlen im September 2014 beantwortete er auf der Plattform direktzu Woidke 1.548 Anliegen, die von 13.662 Nutzern gelesen wurden.

Auf Facebook wird Herr Woidke weiterhin regelmäßig über politische Ereignisse im Land Brandenburg informieren und für den transparenten Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern bereitstehen.

Beantwortet
Autor Wolfram Körmer am 03. Februar 2014
23239 Leser · 319 Stimmen (-127 / +192) · 10 Kommentare

Umwelt

Genehmigungsverfahren des LUGV

Sehr geehrter Herr Woidke, Ministerpräsident unseres schönen Landes Brandenburg,

das Ihnen unterstehende Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz führt durch das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Genehmigungsverfahren nach BundesImmissionsschutzgesetz durch, um ggf. neue Tierhaltungsanlagen in Brandenburg zu genehmigen. Dabei sieht das Verfahren derzeit so aus, dass eben dieses Amt zunächst beim Investor beratend tätig werden darf, was z.B. die Auswahl des künftigen Standortes der Anlage betrifft. Anschließend wird das Amt als Prüfeinrichtung tätig, die eingereichten Anträge auf Errichtung der Anlage betreffend. Und zum Ende wird das Amt dann noch als genehmigende Behörde tätig.

Das LUGV verfügt über keine eigenen unabhängigen Gutachter und stützt sich nur auf die vom Antragsteller eingereichten Unterlagen und Gutachten. Wir konnten in dem uns in Hohenstein betreffenden Verfahren bereits gravierende Mängel und nachweislich falsche Ansätze der Berechnung und Argumentation feststellen. Das betrifft ganz konkret die Umweltverträglichkeitsprüfung und das Forstgutachten.

Als das LUGV mit der Argumentation nicht mehr weiter kam, erhielten wir letztlich die lapidare Antwort, wir sollten den Genehmigungsbescheid abwarten und könnten dann ja dagegen klagen.

Nun stellt sich für mich die Frage, wie denn unter solchen Umständen eine fachlich korrekte Durchführung des Genehmigungsverfahrens zum Wohle der Umwelt, der Gesundheit und des Verbrauchers gewährleistet wird ?

Wie kann es sein, dass wir als Bürger dem LUGV mit Gutachten und Untersuchungen 'auf die Sprünge' helfen müssen, um fachliche Fragen zu klären und dann zu schlechter Letzt noch mit privatem Geld und enormem Zeitaufwand gegen eine falsche Entscheidung klagen müssen ? Das wäre doch Aufgabe derer, die von unseren Steuergeldern dafür bezahlt werden.

Es wäre schön, wenn Sie mir sagen könnten, wie Sie sich die dringend notwendige Reform des LUGV vorstellen, um korrekte Genehmigungsverfahren nach BImschG durchzuführen ?

Herzliche Grüße

Wolfram Körmer
Hohenstein bei Strausberg

+65

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Antwort
von Dietmar Woidke am 11. April 2014
Dietmar Woidke

Sehr geehrter Herr Körmer,

haben Sie vielen Dank für Ihren Eintrag auf meinem Portal. Es ist menschlich durchaus nachzuvollziehen, wenn Sie eine Tierhaltungsanlage nicht vor der eignen Haustür haben möchten. Die fachliche Korrektheit und damit die Kompetenz der Mitarbeiter einer Behörde aber grundsätzlich anzuzweifeln, halte ich jedoch für unangebracht.

Wie Sie der Antwort auf Ihr größtenteils inhaltsgleiches Schreiben an die Ministerin für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz entnehmen können, ist - entgegen Ihrer Annahme - das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz mit qualifiziertem Personal ausgestattet, das in der Lage ist, die Umweltauswirkungen einer Tierhaltungsanlage auch ohne die Hinzuziehung von Sachverständigen abschließend zu beurteilen.

Ich habe ebenso wie die zuständige Ministerin, Frau Tack, keinen Zweifel daran, dass die Prüfung der Genehmigungsfähigkeit der von Ihnen angesprochenen Anlage im Einklang mit den geltenden Vorschriften und mit der gebotenen Unabhängigkeit erfolgt und dass dabei alle Vorschriften zum Schutz der Allgemeinheit, der Nachbarschaft und der Umwelt beachtet werden.

Der Entscheidung der Genehmigungsbehörde kann ich nicht vorgreifen, so dass auch ich Sie darauf verweisen muss, zunächst die Entscheidung der Genehmigungsbehörde abzuwarten und gegebenenfalls Widerspruch gegen diese zu erheben, wenn Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung haben.

Für eine wie von Ihnen geforderte Reform des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz sehe ich keinen Anlass. Ich kann versichern, dass die Entscheidungen der Genehmigungsbehörde ein hohes Maß an Rechtssicherheit aufweisen.

Mit freundlichen Grüßen


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