Sehr geehrter Herr Häcker,
ich danke Ihnen für Ihre Frage, die sicher viele Brandenburger Absolventen der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien bewegt. Erlauben Sie mir zunächst an dieser Stelle für alle Leser des Portals eine kurze Zusammenfassung des Sachverhalts: Das Landesbeamtengesetz ermöglicht nur dann eine Anerkennung einer außerhalb des beamtenrechtlichen Vorbereitungsdienstes absolvierten Ausbildung als Befähigung für eine Laufbahn des gehobenen Dienstes, wenn es sich dabei mindestens um ein mit einem Bachelorgrad oder gleichwertigen Abschluss abgeschlossenes Hochschulstudium handelt - wobei die gleichwertigen Hochschulabschlüsse insbesondere die Diplom-Abschlüsse der Fachhochschulen darstellen.
Soweit der Gesetzgeber. Auch ich bin der Meinung, dass hoher persönlicher Einsatz und die Bereitschaft, sich berufsbegleitend für anspruchsvolle Aufgaben in der öffentlichen Verwaltung zu qualifizieren, in angemessener Weise zu berücksichtigen sind.
Doch lassen Sie uns zurückblicken: Die Grundsatzentscheidung, die Ausbildung der Beamten des gehobenen Dienstes auf Fachhochschulniveau zu heben, ist bereits in den 1970er Jahren getroffen worden. Diese Form hat sich bis heute bewährt und dürfte deshalb auch weder beim Bund noch in den Ländern zur Diskussion stehen.
Das ist auch in dem von Ihnen zitierten Baden-Württemberg nicht anders. Dort haben die Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademien Freiburg, Karlsruhe und Stuttgart vielmehr die private VWA-Hochschule für berufsbegleitendes Studium gegründet, die durch das Land Baden-Württemberg staatlich anerkannt wurde und im April 2014 ihren Studienbetrieb aufnehmen wird.
Wie sieht das praktisch aus? Während diese Hochschule zwei Bachelor-Studiengänge anbietet (Betriebswirtschaftslehre mit dem Abschluss als Bachelor of Art und Wirtschaftsingenieurwesen mit dem Hochschulabschluss Bachelor of Engineering) werden die in Rede stehenden Abschlüsse zum Verwaltungs-Betriebswirt oder zum Betriebswirt weiterhin an den Akademien angeboten. Ähnlich ist es bei den 14 Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien, die Teil des BildungsCentrums der Wirtschaft sind.
Sehr geehrter Herr Häcker,
welche besondere Stellung den Aus- und Fortbildungsangeboten der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien für die öffentliche Verwaltung zukommt, steht außer Zweifel. Deshalb begrüße ich ausdrücklich, dass die Diplome dieser Einrichtungen in der Verwaltung als Nachweis besonderer fachlicher Kenntnisse gewertet werden. Den Beamten, die über ein solches Diplom verfügen, sollte Gelegenheit gegeben werden, ihre Fähigkeiten und fachlichen Kenntnisse in höher bewerteten Dienstposten anzuwenden.
Für Ihren persönlichen Lebensweg wünsche ich Ihnen alles Gute und insbesondere beruflichen Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen
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