Sehr geehrte Nutzerinnen und Nutzer, der Betrieb der Plattform wurde eingestellt. Es können daher hier leider keine weiteren Beiträge veröffentlicht werden. Die Beantwortung ist geschlossen. Nutzen Sie bei Fragen an das BMELV gerne künftig die Internetseite des BMELV: www.bmelv.de

Archiviert
Autor K. Fuhrmann am 21. Dezember 2009
8049 Leser · 29 Stimmen (-4 / +25)

Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Ihre 10 Thesen zur Finanzberatung

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Aigner,

ich würde Ihnen gern eine Frage stellen.

Ihren Thesen kann ich nur voll zustimmen. Allerdings sind noch zwei Punkte zu berücksichtigen:

- Es sind meistens die Verbraucher selbst, die sich nicht gegen elementare Gefahren wie Berufsunfähigkeit absichern wollen, da sie im Grunde immer eine monetäre Gegenleistung für die eingezahlten Beiträge erwarten, auch wenn der Versicherungsfall nicht eintritt. Andererseits ist auch die Bereitschaft, ein Honorar zu zahlen, gerade bei denen, die dringend Schutz benötigen, gering.

- Hauptproblem der Beratungspraxis ist, dass die "Berater" einerseits als Selbständige nach §§ 84 ff. HGB fungieren, andererseits massiven Verkaufszwängen der vertretenden Unternehmen unterliegen und somit nach jetziger Grundlage gar nicht fair und opbjektiv beraten können.

Ich überlege, ob es nicht sinnvoll ist, Verbrauchern eine Beratungsprämie nach klaren Kriterien anzubieten (Verdienstausfall bei langer Krankheit, Berufs- und Erwerbsunfähigkeit, Pflegefall, Tod, private Haftpflicht). Zum Erhalt der Prämie muss der Verbraucher dann jeweils schriftlich im Beratungsprotokoll erklären, warum er die jeweilige Absicherung nicht wünscht. Ein solcher Anreiz wird nach meiner Einschätzung erforderlich sein; man müsste ihn aber durch klare Regeln legitimieren, um einen Missbrauch auszuschließen.

Was halten Sie davon ?

Ich freue mich über Ihre Antwort und verbleibe mit

freundlichen Grüßen

Klaus-Peter Fuhrmann

+21

Die Abstimmung ist geschlossen, da der Beitrag bereits archiviert wurde.