Sehr geehrte Nutzerinnen und Nutzer, der Betrieb der Plattform wurde eingestellt. Es können daher hier leider keine weiteren Beiträge veröffentlicht werden. Die Beantwortung ist geschlossen. Nutzen Sie bei Fragen an das BMELV gerne künftig die Internetseite des BMELV: www.bmelv.de

Archiviert
Autor Ortwin G. am 04. Januar 2011
8594 Leser · 98 Stimmen (-3 / +95)

Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Fristen-Falle beim Stromanbieterwechsel?

Sehr geehrte Frau Aigner,
ich gehöre zu den Verbrauchern, die regelmäßig den Stromanbieter wechseln, um den Wettbewerb anzukurbeln und natürlich Geld zu sparen. Die Regeln für den Stromanbieterwechsel haben aus meiner Sicht einen entscheidenden Haken:

Anbieter können mit beliebig kurzer Frist ihre Preise erhöhen (z.B. Anbieter Stromio: Preiserhöhung zum 1.1.2011 mitgeteilt am 27.12.2010). Der Wechsel des Anbieters benötigt aus "technischen Gründen" aber 6-10 Wochen. Wenn man nun aufgrund der Preiserhöhung sonderkündigt, fällt man 6-10 Wochen in den super-teuren Grundversorgungstarif des Netzanbieters zurück.

Für einen fairen Wettbewerb sollte es m.E. bei einer Preiserhöhung eine minimale Vorankündigungsfrist von z.B. 11 Wochen geben, damit der Verbraucher die Möglichkeit hat, bei einer Preiserhöhung ohne einen Nachteil (durch den Rückfall in die Grundversorgung) den Anbieter wechseln zu können.

Mir scheint, durch super-kurze Ankündigungsfristen treiben die Stromanbieter Missbrauch und behindern bewusst den Wechsel zu alternativen Anbietern.

Bitte tun Sie etwas dagegen!

Mit freundlichen Grüßen,

Ortwin Gentz

+92

Die Abstimmung ist geschlossen, da der Beitrag bereits archiviert wurde.