Erhard Jakob
- Geburtstag1949
- LandDeutschland
- BundeslandSachsen
- StadtD - 01896 Pulsnitz, Wettinstraße 24, Telefon: 035955 / 5 5 9 4 16 und Handy 0 1 7 6 / 9 6 3 4 9 7 5 5, E-Mail: ErhardJakob@vodafone.de
- BeschreibungMORGENPOST DRESDEN 
 16. Juni 2011, Seite 5
 .
 *Rechtsexperte zur Gagfah-Klage:
 `Geklapper´ mit Restrisiko für Dresden
 .
 Lesermeinung:
 *Drei Rechtsanwälte - vier Rechtsmeinungen!*
 Dass Rechtsanwälte von Seiten der Stadt Dresden
 dies als >Geklapper< werten ist doch normal.
 Die Rechtsanwälte von den "Heuschrecken" sehen das sicher ganz anders. Entscheiden muss aber ein unbefangenes und unparteiisches Gericht.
 Der Kläger, Herr William J. Brennan, wird es sicher nicht zulassen, dass sächsische Richter (Wessen Brot ich ess - dessen Lied ich sing) über diesen Fall entscheiden.
 Bestimmt wird er ein Befangenheitsantrag einreichen und vortragen, dass Richter, welche im großen Stil Gerichtsprotokolle fälschen, bzw. von dem als Hochverrat zu wertenden Verbrechen Kenntnis haben und die Sache verhehlen, über seinen Fall nicht entscheiden dürfen.
 Als Beweis wird er den Link >www.direktzu.de/users/18052< angeben. So gesehen wird das Urteil entweder in Luxemburg oder vor einem amerikanischen Gericht entschieden werden.
 So könnte sich das >Geklapper< zu einem >Paukenschlag< und zur Katastrophe für das deutsche Rechtswesen entwickeln.
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 Sächsische Zeitung
 16. Juni 2011, S. 28
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 "Ich bin so oft gestorben"
 Claudia D., Nebenklägerin im Kachelmann-Prozess,
 spricht erstmals über ihr bitteres Fazit.
 Derweil schmäht der Wettermann
 die deutsche "Gaga-Justiz".
 (SZ/dn/dpa)
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 Leserbrief
 Wie oft Claudia D. in den letzten 12 Jahren von Jörg Kachel-mann psychisch verletzt wurde und viele Tode sie in diesem Zusammenhang gestorben ist, wissen wir nicht? Wir
 wissen auch nicht, ob er sie mit einem Messer am
 Hals verletzt und sie mit Gewalt zum Geschlechts-
 verkehr gezwungen hat?
 Wir wissen nur, dass das Gericht ihr nicht geglaubt hat und Kachelmann aus Mangel an Beweisen frei sprechen mußte.
 Und wie oft Jörg K. von den Medien in aller Öffentlichkeit
 vorverurteilt und anschließend - ohne das Urteil vom
 Gericht abzuwarten- gleich hingerichtet wurde,
 wissen auch nur die Wenigsten.
 Wissen tun wir allerdings, dass die deutsche Justiz den Schweizer Bürger Jörg K. unter Brechung von Recht und
 Gesetzt (hier: Unschuldsvermutung) und ohne Angabe
 von sachlichen Gründen, in U-Haft genommen wurde.
 Die Begründung >Fluchtgefahr< war doch
 von vorn herein eine Farce.
 Auch wissen wir von den Richtern selbst, dass
 sie gern den Angeklagten verurteilt hätten.
 Was haben solche Menschen, bzw. Richter, mit den Dienern
 und Beschützern von Justitia GÖTTIN DER GERECHTIGKEIT,
 zu tun?
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 Im Kern wird es immer
 wieder um die
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 *Sicherheitsgarantie für eine Auskunft* *Selbstständiges/
 abstraktes Garantieversprechen*, *schriftlicher Garantievertrag*, *BÜRGSCHAFT*
 .
 >oder wie man die Sache sonst
 noch nennen will< gehen!
 *****************************
 *******************Abschrift************************
 Abs.
 Detektei *DIE 3*
 Thomas Sindermann
 Lanker Str. 28 b
 13125 Berlin
 .
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 An
 Erhard Jakob
 Wettinstraße 24
 D - 01896 Pulsnitz
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 >Sicherheitsgarantie für eine Auskunft<
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 20.11.1995
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 Sehr geehrter Herr Jakob,
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 der Inhaber des Kontos - Nummer: ..... Bankleitzahl: .....
 garantiert mit hundertfacher Sicherheit,
 >bezogen auf den Vorschuss vom 23.10.95<
 für die Richtigkeit folgender Auskunft:
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 - Gerichtsprotokolle mit der Kennung
 > ZP 90 Niederschrift-Amtsgericht (1.88)
 ..............Arbeitsverwaltung Waldheim <
 wurden im Jahre > 1 9 9 4 < das erste
 Mal gedruckt oder verwendet. -
 .
 Die Frist der Einzahlung wird auf 10 Tage
 nach Erhalt dieses Schreibens begrenzt.
 .
 Damit betrachte ich die Angelegenheit
 - Verhandlungsprotokoll -
 als defintiv beendet!
 .
 Mit freundlichen Grüßen
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 gez. Thomas Sindermann
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 ++++++++++++++++++++++++++++++++
 Fragen zur oben dargestellten Vereinbarung:
 ************************************************
 1. Verstößt das Garantieversprechen gegen
 Recht und Gesetzt - ja oder nein?
 Antwort: Ja! .... Nein! ... .
 ***
 2. Falls "Nein!*, sind die daraus resultierende
 Ansprüche verjährt - ja oder nein?
 Antwort: Ja!..... Nein!....... .
 *****************************
 3. Falls "Nein!", muss der Garantiegeber (TH. S.) an den Garantienehmer (E. J.) dann den garantierten Betrag
 (hier: das Hundertfache von 2,5 Tsd. DM
 also 250 Tds. DM - jetzt 127,8 Tsd. €)
 bezahlen, falls sich heraus stellen
 sollte, dass die Auskunft
 falsch ist - ja oder nein?
 Antwort: Ja!.. Nein!...
 ++++++++++++++++++
 ANMERKUNG
 ***************:
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 Bei der Beantwortung der Fragen
 scheiden sich die Geister.
 .
 Die eine Seite antwortet:
 1. Ja, 2. Ja und 3. Nein.
 ............................................
 Und die Andere anwortet:
 1. Nein, 2. Nein und 3. Ja.
 .........................................Von einer Politikerin meines Vertrauens 
 erhielt ich folgendes Schreiben:
 **********************************
 .
 *Sehr geehrter Herr Jakob,
 .
 ... ohne irgend welche Gesetze zu befragen:
 1. Nein, 2. Nein und 3. Ja.
 Wenn das nicht so sein sollte/darf, dann gibt es wohl
 über kurz oder lang wieder Scheiterhaufen
 und Fallbeile auf den Marktplätzen.
 .
 Mit besten Grüßen
 gez. .................
 *************************************************************
 ***********************************************************
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 Zur Vorgeschichte
 bzw. zur Sach- und Rechtslage
 .
 Herr Thomas Sindermann erhielt den Auftrag gerichts-
 verwertbare Beweismittel beizubringen. Aus denen
 hervor geht, ob das Verhandlungsprotokoll
 vom 20.02.92 Az.: C 245/91 Riesa;
 richtig oder falsch ist.
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 Wir vereinbarten Erfolgshonorar und bei Nichterfüllung
 des Vertrages die Rückzahlung des Vorschusses
 in Höhe von 2,5 Tsd. DM.
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 Herr Herr Sindermann konnte die geforderten
 Beweismittel leider nicht beibringen.
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 Er gab mir aber die wichtige Auskunft, dass Vordrucke
 mit der Kennung *ZP 90... Waldheim* erst im
 Jahre > 1 9 9 4 < das erste Mal gedruckt
 oder verwendet wurden.
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 Aber laut unserem Vertrag war keine unverbindliche Auskunft vereinbart worden sondern gerichtsverwertbare Beweismittel
 (z. B. notarielle eideststatliche Versicherung, ein amtliches Schreiben mit Stempel und Unterschrift usw.).
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 Er wollte trotzdem den vollen Betrag.
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 Damit war ich aber nicht einverstanden.
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 Wir verständigten uns darauf, dass er seine Auskunft
 relativ hoch versichert, dass sie richtig ist.
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 So ist die obige *Sicherheitsgarantie für eine Auskunft*
 zustande gekommen.
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 Er garantiert jetzt mit dem Faktor Hundert
 - bezogen auf 2,5 Tsd. DM -
 dass seine Auskunft
 richtig ist.
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 Ob sie richtig oder falsch ist,
 weiß ich nicht.
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 Noch ein Wort zur
 *Verjährung*.Nach meinem Rechtsempfinden - und nicht nur nach meinem - 
 hat sie noch gar nicht begonnen. Sie kann doch erst beginnen,
 wenn ich weiß, dass seine Auskunft falsch ist. Wenn sie
 richtig ist, gibt es doch gar keine Forderung.Für Rückfragen stehe ich 
 gern zur Verfügung.
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 ErhardJakob@vodafone.de
 Tel.: 0176 / 963 49 7 55
 *************************
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 Vorgeschichte, wie es zu den zwei vermeintlich gefälschten
 Gerichtsprotokollen gekommen ist.
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 Von dem MdB Frau Angela Stachowa (PDS - später parteilos)
 aus Leipzig erhielt ich den Hinweis, mein Erlebtes in Sachen *vermeintlich gefälschte Gerichtsprotokolle* mir von
 der Seele zu schreiben und somit für
 die Nachwelt zu erhalten.
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 Sie gab mir den Rat, dies zu meinem eigenen
 Schutz in einer *fiktiven* Geschichte zu tun.
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 Diesen Rat habe ich befolgt.
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 Wer sie lesen möchte kann sie unter
 *Der Pakt mit dem Teufel und seine
 Vorgeschichte* (mz-web.de-forum)
 finden.
 *******
 ************
 Anmerkung:
 ...................
 Um Irrtümern und Missverständnissen vorzubeugen
 möchte ich folgendes voran stellen:
 .
 In der >fiktiven< Geschichte
 ist gar nicht so viel fiktiv.
 .
 Zu *Caroline Dreyfuß* ist zu sagen, dass es sich hier
 >n i c h t< um eine irdische Frau handelt sondern
 um *Justitia GÖTTIN DER GERECHTIGKEIT*.
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 Alle anderen handelnden Personen sind sehr real
 und haben auch eine ladungsfähige Anschrift.
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 Bei dem dort genannten Betrag von 44,4 Mio. DM
 habe ich etwas *untertrieben*. Tatsächlich geht
 es um ca. 55,5 Mio. DM (jetzt 28,38 Mio. €).
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 Von vielen Mitmenschen - vor allem von vielen Politikern -
 wurde ich gebeten *Klartext* zu reden und *Roß
 und Reiter* zu nennen.Deshalb schreibe ich sie heute 
 - am 25. Juli 2010 - neu und
 zwar, wie folgt:
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 Aus meiner Sicht begann das Unheil am Heiligen Abend 1991.
 An diesem Tag bekam ich die Berufungserwiderung in
 Sachen > Rechtsstreit *Erhard Jakob ./. Staatliche
 Versicherung der DDR; später Allianz AG*.In dieser schreibt der RA Herr Bernhard Brink, dass er am 
 10.01.1992 um 10.30 Uhr die Zeugin Frau Martina Olbrich
 aus Großharthau in den Zeugenstand rufen wird.
 Sie kann bezeugen, dass der SV-Ausweis der DDR bei Vertragsabschluß >n i c h t< vorgelegen habe.
 .
 Wenn sie das getan hätte, wäre das auf Meineid
 bzw. auf Prozessbetrug hinaus gelaufen.
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 Zum Termin erschien weder die Zeugin noch der Rechtsanwalt.
 Es erschien sein >Chef< RA Herr Dr. Harald Melchior. Er kam
 aber nicht aus Richtung öffentlicher Gerichtsbereich sondern
 aus Richtung interner Richterräume. Dies wurde auch
 von meinem RA Herrn Wolfgang Rudolph bestätigt.
 .
 Zu Beginn fragte der Vorsitzende Richter Herr Dr. Keihl,
 ob die Zeugin da sei. Diese Frage wurde verneint.
 Herr RA Dr. Melchior bat nachsehen zu dürfen,
 ob sie zwischenzeitlich gekommen ist.
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 Er öffente die Tür und schaute auf dem Gang
 > n i c h t < zuerst nach rechts oder links.
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 Sondern ging zum gegenüber liegenden Fenster
 und schaute in den Lichthof. Er machte eine
 Geste - wie: *Ist sie nun da?*
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 Danach kam er zurück und teilte mit,
 dass sie noch nicht da sei.
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 Ich nahm an, dass RA Herr Brink auf
 sie gewartet hat um mit ihr zu reden.
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 Dies teilte ich unter anderem auch seiner RA - Kammer Freiburg
 im Breisgau mit. Der RA nahm zu der Anschuldigung Stellung.
 Und erklärte, dass er mit dieser Sache nichts zu tun habe
 und für die fragliche Zeit auch ein Alibi besitzt.
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 Als Beweis schickte er das Protokoll vom 10.1.92 Az.: C 92/91 Riesa. Doch dieses beweist gerade, dass er das Gericht in
 Riesa bereits um 8:35 Uhr verlassen und somit kein Alibi hat.
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 Von Sachverständigen erhielt ich zu dem Protokoll vom 10.1.
 die Auskunft, dass erhebliche Zweifel an der Richtigkeit
 der amtlichen Urkunde bestehen.
 .
 Mit dem Protokoll und den Zweifeln bin ich zu dem Kirchen-
 juristen Herrn Olaf Nillson aus Dresden gegangen.
 Er gab mir sein Ehrenwort, dass er mir zu
 > d i e s e m < Protokoll das Vergleichs-
 protokoll schicken wird.
 .
 Im Gegensatz zu vielen anderen
 hat er sein Ehrenwort gehalten.
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 Aus dem Vergleichsprotokoll geht wiederum hervor,
 dass RA Herr Brink nicht am 10.1. sondern
 erst am 20.2. in Riesa war.
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 Der Protokollvordruck vom 20.02.1992
 hat die Kennung *ZP 90 ...Waldheim*.
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 Der Detektiv Herr Thomas Sindermann aus Berlin bürgt
 mit 127,8 Tsd. €, dass diese Formulare erst im Jahre
 1994 das erste Mal gedruckt oder verwendet wurden.
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 Ich bat den Sächsischen Landtag sich für die Aufklärung einzusetzen. Das umstrittene Protokoll vom 10.1.,
 aus dem hervor gehen soll, dass der RA Brink
 unschuldig ist, hat der Justizminister Herr
 >Steffen Heitmann CDU< am 23. 02.95
 für richtig beschieden.
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 Und das nicht identische Vergleichsprotokoll, aus welchem
 hervor geht, dass der RA nicht am 10.1. sondern
 am 20.2. in Riesa war, hat der Staatsminister
 am 29. 03. 1995 ebenfalls für
 richtig beurkundet.
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 Aufgrund dieser Erklärungen wurde meine Petition mit dem
 Vermerk: *Der Petition kann nicht abgeholfen werden*
 beschieden. Aus dieser Petition geht aber hervor,
 dass beide Protokolle richtig sind bzw.
 richtig zu sein haben.
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 Die Richtigkeit der Petition bzw. der Protokolle wurde
 am 6. Nov. 2009 (Az.: 05/00079/2) von MdL Herrn
 Tino Günther (FDP) noch einmal bestätigt.
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 Sinngemäß teilte er mir (uns) mit, dass die offenkundig
 unrichtigen amtlichen Urkunden richtig zu sein haben.
 Und, wenn ich mit der Wahrheit nicht zurecht komme,
 dies dann nicht sein Problem sei.
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 Die Ex - Justizministerin von Brandenburg Frau Beate
 Blechinger (CDU) und viele User bzw. Interessierte
 sind der Ansicht, dass die Sache von
 öffentlichem Interesse sei und
 laut nach Aufklärung schreit.
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 Dieser Meinung schließe
 ich mich an.
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Kommentare
| Titel | Plattform | Datum | 
|---|---|---|
| Wenn in einem Land ein Bürgerkrieg au... Antworten auf diesen Kommentar: 0 | Bundeskanzlerin | 07.04.2011 | 
| Also in Hinblick auf die Unfälle in T... Antworten auf diesen Kommentar: 0 | Bundeskanzlerin | 07.04.2011 | 
| Die Reaktion der Bundeskanzlerin auf ... Antworten auf diesen Kommentar: 0 | Bundeskanzlerin | 07.04.2011 | 
| Joachim, ich stimme Ihnen nur zum Tei... Antworten auf diesen Kommentar: 1 | Bundeskanzlerin | 08.04.2011 | 
| Johann, Sie sagen hier sinngemäß: ... Antworten auf diesen Kommentar: 0 | Bundeskanzlerin | 08.04.2011 | 
