Liebe Besucherinnen und Besucher,

mit dem Datum vom 28.02.2014 hat Papst Franziskus der Bitte von Joachim Kardinal Meisner entsprochen, ihn vom Amt des Erzbischofs von Köln zu entpflichten. Aus diesem Grund wurde diese Dialogplattform geschlossen. Selbstverständlich können Sie aber weiterhin die Fragen und Antworten aus der Vergangenheit nachlesen. Die Plattform bleibt bis auf Weiteres erreichbar. Vielen Dank für Ihr Interesse an direktzumkardinal.de und Ihr Mitwirken!

Ihr Moderatoren-Team

Archiviert
Autor Volker Roos am 15. September 2011
6499 Leser · 79 Stimmen (-75 / +4)

Sonstige Fragen

Papstrede vor dem Deutschen Bundestag

Sehr geehrter Herr Kardinal Meisner,

ich möchte gerne wissen, warum Sie in der Presse Unverständnis zeigen, dass Abgeordnete den Bundestag verlassen wenn der Papst redet?

Staat und Religion sind getrennt laut Grundgesetz. Somit hat ein Kirchenoberhaupt keine Rederecht im Bundestag, nach meiner Meinung sollen ALLE Angeordnete gehen oder der Papst ausgeladen werden.

Einzig als Staatsoberhaupt des Vatikan kann er dort reden, ohne religiöses Gewandt im Anzug und unter dem Namen Josef Ratzinger.

Sollte er als Papst dort auftreten ist dieses ein Verstoß gegen das Grundgesetz

Ansonsten bitte ich doch eine Antwort bzw. Darstellung aus Sicht der römisch katholischen Kirche.

Mit freundlichen Grüßen

-71

Die Abstimmung ist geschlossen, da der Beitrag bereits archiviert wurde.