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mit dem Datum vom 28.02.2014 hat Papst Franziskus der Bitte von Joachim Kardinal Meisner entsprochen, ihn vom Amt des Erzbischofs von Köln zu entpflichten. Aus diesem Grund wurde diese Dialogplattform geschlossen. Selbstverständlich können Sie aber weiterhin die Fragen und Antworten aus der Vergangenheit nachlesen. Die Plattform bleibt bis auf Weiteres erreichbar. Vielen Dank für Ihr Interesse an direktzumkardinal.de und Ihr Mitwirken!
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Erzbistum Köln
Religionsfreiheit oder Recht auf körperliche Unversehrtheit Thema: Beschneidung
Sehr geehrter Herr Kardinal Meißner,
Sie haben das Urteil des Landgericht kritisiert, dass die religiöse Beschneidung strafbar ist. Sie haben darauf hingewiesen, das ein Verbot der Beschneidung ein Eingriff in die Religionsfreiheit ist.
Die Religionsfreiheit endet ZWINGEND da, wo das Recht auf körperliche Unversehrtheit eines anderen beginnt!!!
Wie steht die katholische Kirche zu dem Recht eines Kindes auf eben diese körperliche Unversehrtheit...?
Auch ein Kind hat Recht auf Religionsfreiheit, das beinhaltet eben auch das Recht "frei von Religion" und deren Traditionen zu sein; insbesondere wenn diese unwiderruflich sind.
Die Beschneidung der Frau wird zurecht stark bekämpft; ist der Junge weniger schützenswert...?
Vielen Dank für Ihre Antworten im voraus
Sascha Wagner
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