Liebe Besucherinnen und Besucher,

mit dem Datum vom 28.02.2014 hat Papst Franziskus der Bitte von Joachim Kardinal Meisner entsprochen, ihn vom Amt des Erzbischofs von Köln zu entpflichten. Aus diesem Grund wurde diese Dialogplattform geschlossen. Selbstverständlich können Sie aber weiterhin die Fragen und Antworten aus der Vergangenheit nachlesen. Die Plattform bleibt bis auf Weiteres erreichbar. Vielen Dank für Ihr Interesse an direktzumkardinal.de und Ihr Mitwirken!

Ihr Moderatoren-Team

Archiviert
Autor C. R. am 15. Oktober 2012
5809 Leser · 12 Stimmen (-8 / +4)

Glauben und Leben

Personalprälaturen

Sehr geehrter Herr Kardinal Meisner,

laut dem neuesten Dekret der DBK (Sept. 2012) ist nur in der BRD der Empfang der Sakramente verboten, wenn man durch den "Kirchensteuer-Austritt" die Finanzierung eher destruktiver Strukturen innerhalb der Kirche Deutschlands verhindern möchte. Das führt bei mir zum Gewissenskonflikt:
ich verdiene mein Geld in Österreich, gehe dort ohnehin gelegentlich in die hl.Messe und unterstütze - zusätzlich zur Kirchensteuer - z.B. auch das Kloster Heiligenkreuz im Wienerwald, "Kirche in Not" etc.
Andererseits bin ich stark in der Jugendarbeit unserer Pfarreiengemeinschaft (BRD) engagiert und würde mit einem standesamtlichen "Kirchenaustritt" sicherlich ein für viele Mitchristen, die die Beweggründe nicht kennen, falsches Zeichen setzen.

Meine Frage: kann die deutsche Kirchensteuer auch zugunsten für (direkt Rom unterstellte) Personalprälaturen eingezogen werden? Oder könnte ein Bischof das "Churer Modell" mit einem Sonderfonds einrichten?

Mit freundlichen Grüßen

-4

Die Abstimmung ist geschlossen, da der Beitrag bereits archiviert wurde.