Liebe Besucherinnen und Besucher,

mit dem Datum vom 28.02.2014 hat Papst Franziskus der Bitte von Joachim Kardinal Meisner entsprochen, ihn vom Amt des Erzbischofs von Köln zu entpflichten. Aus diesem Grund wurde diese Dialogplattform geschlossen. Selbstverständlich können Sie aber weiterhin die Fragen und Antworten aus der Vergangenheit nachlesen. Die Plattform bleibt bis auf Weiteres erreichbar. Vielen Dank für Ihr Interesse an direktzumkardinal.de und Ihr Mitwirken!

Ihr Moderatoren-Team

Archiviert
Autor K. Klefisch am 28. Juni 2011
6828 Leser · 57 Stimmen (-25 / +32)

Kirchliche Berufe und Berufung

Darf sich ein Gemeindereferent als Seelsorger vorstellen?

Gibt es neue Regeln zur Predigterlaubnis bzw. dürfen Laien predigen wenn sie Gemeindereferent sind?

Ist der Begriff Seelsorger eng umrissen oder darf sich ein Gemeindereferent als " Seelsorger" vorstellen?

+7

Die Abstimmung ist geschlossen, da der Beitrag bereits archiviert wurde.