Liebe Besucherinnen und Besucher,

mit dem Datum vom 28.02.2014 hat Papst Franziskus der Bitte von Joachim Kardinal Meisner entsprochen, ihn vom Amt des Erzbischofs von Köln zu entpflichten. Aus diesem Grund wurde diese Dialogplattform geschlossen. Selbstverständlich können Sie aber weiterhin die Fragen und Antworten aus der Vergangenheit nachlesen. Die Plattform bleibt bis auf Weiteres erreichbar. Vielen Dank für Ihr Interesse an direktzumkardinal.de und Ihr Mitwirken!

Ihr Moderatoren-Team

Archiviert
Autor Patrick Terhuven am 21. November 2013
7154 Leser · 13 Stimmen (-7 / +6)

Glauben und Leben

Die Exkommunikation als Tatstrafe in Hinblick auf die Beichte

Geehrte Eminenz,
aus dem Canonischen Recht lässt sich entnehmen, dass der Apostat, der Häretiker, und der Schismat aufgrund seines Glaubensabfalls exkommuniziert ist und zwar durch die Sünde selbst ohne, dass eine höhere Autorität diese Exkommunikation aussprechen muss. Die Exkommunikation schließt per Definition von allen Sakramenten der Kirche aus, einschließlich des Bußsakramentes.
Für mich wirft sich dabei die Frage auf, wie der Exkommunizierte seine Sünde vergeben bekommen kann, wenn es ihm nicht möglich ist, diese bei der Beichte zu bekennen. Jede Beichte, in der er um Vergebung für diese Sünde bitten würde, wäre doch aufgrund der Exkommunikation unzulässig.
Was wäre also einem solchen, aufgrund einer Sünde ohne Spruch exkommunizierten, der seine Fehler bereut, zu raten.
Ich gehe hierbei davon aus, dass weder der zuständire Pfarrer noch jemand Anderes von dem Glaubensabfall desjenigen wusste, da ein solcher Glaubensabfall häufig nur in den eigenen Gedanken stattfindet, ohne ,dass die Person es offen verkündet.

Ich hoffe, dass Sie mir meine Frage beantworten.

-1

Die Abstimmung ist geschlossen, da der Beitrag bereits archiviert wurde.