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Autor Sascha Wagner am 24. August 2012
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Erzbistum Köln

Religionsfreiheit oder Recht auf körperliche Unversehrtheit Thema: Beschneidung

Sehr geehrter Herr Kardinal Meißner,

Sie haben das Urteil des Landgericht kritisiert, dass die religiöse Beschneidung strafbar ist. Sie haben darauf hingewiesen, das ein Verbot der Beschneidung ein Eingriff in die Religionsfreiheit ist.

Die Religionsfreiheit endet ZWINGEND da, wo das Recht auf körperliche Unversehrtheit eines anderen beginnt!!!

Wie steht die katholische Kirche zu dem Recht eines Kindes auf eben diese körperliche Unversehrtheit...?

Auch ein Kind hat Recht auf Religionsfreiheit, das beinhaltet eben auch das Recht "frei von Religion" und deren Traditionen zu sein; insbesondere wenn diese unwiderruflich sind.

Die Beschneidung der Frau wird zurecht stark bekämpft; ist der Junge weniger schützenswert...?

Vielen Dank für Ihre Antworten im voraus

Sascha Wagner

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