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mit dem Datum vom 28.02.2014 hat Papst Franziskus der Bitte von Joachim Kardinal Meisner entsprochen, ihn vom Amt des Erzbischofs von Köln zu entpflichten. Aus diesem Grund wurde diese Dialogplattform geschlossen. Selbstverständlich können Sie aber weiterhin die Fragen und Antworten aus der Vergangenheit nachlesen. Die Plattform bleibt bis auf Weiteres erreichbar. Vielen Dank für Ihr Interesse an direktzumkardinal.de und Ihr Mitwirken!

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Autor Friedrich Jost am 11. Dezember 2013
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Glauben und Leben

Verzeihen

Sehr geehrter Herr Kardinal Meissner

Sie haben vor rund einem Monat darum gebeten, mit Bischof Tebaerzt-van Elst nicht so hart ins Gericht zu gehen und ihm zu verzeihen. Das kann man durchaus erwägen, wenn dann einmal bekannt wird, wer in Limburg in welchem Umfang Fehler gemacht hat.

Meine Frau ist eine gläubige Katholikin. Sie wurde von ihrem ersten Ehemann geschieden, weil es diesen zu einer anderen Frau zog. Als Geschiedene und jetzt wieder verheiratete Frau lebt sie nach katholischer Lehre in Sünde, kann am kirchlichen Leben nicht vollumfänglich teilnehmen und sie ist beispielsweise von der Kommunion ausgeschlossen. Sie hat auch schon erwogen, zur evangelischen Kirche überzutreten, aber bisher nicht vollzogen.

Finden Sie Ihren Wunsch zur Vergebung im Falle von Bischof Tebaerzt-van Elst angemessen, wenn andererseits die katholische Kirche einer Frau, die unschuldig geschieden wurde, nicht nur nicht verzeihen kann, sondern sie ein Leben lang bestraft?

Bitte prüfen Sie Ihren Wunsch und teilen Sie uns mit, ob und wann die katholische Kirche meiner Frau vergeben kann und wird.

Wir danken im Voraus für Ihre Stellungnahme und senden viele Grüsse.

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