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Autor Andre Lewing am 14. November 2011
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Erzbistum Köln

Wirtschaftliche Betätigung der katholischen Kirche im Wohnungsbereich

Sehr geehrter Herr Kardinal Meisner,

hiermit möchte ich mich an Sie wenden hinsichtlich der wirtschaftlichen Betätigung der Aachener Siedlungs- und Wohnungsgesellschaft (Aachener SWG), die meines Wissens nach zum Erzbistum Köln gehört. In der Satzung heißt es scheinbar: "In der zum 1.1.1990 neu gefassten Satzung heißt es dazu u. a.: "Die Gesellschaft betreibt Wohnungs- und Städtebau, Baubetreuung und Verwaltung von Wohnanlagen. Sie soll zur Versorgung breiter Bevölkerungskreise und besonderer Gruppen mit preiswerten Wohnungen und Folgeeinrichtungen beitragen und aktiv an der Gestaltung einer geordneten Wohnumwelt mitwirken. Durch den Bau von Eigenheimen und Eigentumswohnungen sollen familiengerechte Wohnmöglichkeiten geschaffen und die Eigentumsbildung gefördert werden."

Insbesondere der Aspekt der Schaffung "preiswerter Wohnungen" und "familiengerechter Wohnmöglichkeiten" steht für mich im Gegensatz zur 20-%-igen Mieterhöhung Ende 2010, die die Mieter in einem Berliner Mietshaus der Aachener SWG bzw. dessen Eigentümer des Erzbistums Köln akzeptieren mussten.

Daher meine Fragen:

1. Gehört die Aachener SWG zum Erzbistum Köln?

Wenn ja, schließen sich folgende Fragen bitte an:
2. Wofür bedarf es der Kirchensteuer, wenn die Kirche sich über Institutionen wie die Aachener SWG als Wirtschaftsunternehmen mit Renditemaximierung suggeriert?
3. Wird der kirchliche Auftrag nicht eindeutig verfehlt, wenn Mieter zum Teil die Mieterhöhung nicht stemmen können und sich überlegen, die Mietwohnung aufgrund dessen zu kündigen und so aus ihrem alten sozialen Umfeld ggf. herausgerissen werden?
4. Wo finde ich ggf. den entsprechenden Hinweis zur Aachener SWG auf Ihrer Homepage.

Schon jetzt bedanke ich mich vielmals für Ihre Antwort und verbleibe

mit freundlichem Gruß
André Lewing
(ehemaliger Mieter der Aachener SWG)

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